Lörrach Ist der Angeklagte der Täter?

Die Oberbadische

Gericht: Viele Unklarheiten bei Schlägerei vor Diskothek / Prozess wird fortgesetzt

Vor einer Diskothek an der Teichstraße war es am 21. Juni 2015 zu einer heftigen Schlägerei gekommen. Am Mittwoch gab dieser Vorfall dem Jugendschöffengericht Lörrach einige Rätsel auf.

Lörrach (dr). Dem Vorsitzenden Richter Martin Graf kamen bei der Betrachtung der Aufnahmen von Überwachungskameras heftige Zweifel, ob der jetzt 22 Jahre alte Angeklagte überhaupt der Täter ist. Von den fünf geladenen Zeugen aus der Türsteherszene war gerade einmal einer gekommen. Alle anderen fehlten unentschuldigt.

In der Tatnacht gegen 4.30 Uhr war es nach einer Streiterei zu der besagten Schlägerei gekommen. Dabei soll der Angeklagte mit einer Absperrstange auf die Türsteher eingeschlagen haben.

Nach Aussage des einzigen erschienenen Zeugen habe es aber auf beiden Seiten keine Verletzten gegeben. Nach einer ersten verbalen Auseinandersetzung sei die Situation rasch eskaliert, erklärte der Zeuge. Die Gruppe von Besuchern habe mit Absperrstangen ausgeholt, was die Türsteher veranlasst habe, Pfefferspray einzusetzen. „Wir haben uns nur gewehrt“, versicherte der Zeuge vor Gericht.

Bemerkenswert ist, dass keiner der Beteiligten einen Strafantrag wegen Körperverletzung gestellt hatte. „Anscheinend besteht kein Strafverfolgungsinteresse“, resümierte Richter Graf.

Ferner stellte der Richter fest: „Die Ermittlungen der Polizei waren katastrophal.“ Einer der Türsteher hatte bei der ersten Vernehmung den Namen des jetzt Angeklagten ins Spiel gebracht. Eine Identifizierung des mutmaßlichen Täters durch die Vorlage mehrerer Lichtbilder von ihm und ähnlich aussehenden Personen hatte die Polizei nicht durchgeführt. Dieser Türsteher, der einzige wirkliche Belastungszeuge, war am Mittwoch nicht zur Verhandlung erschienen.

Auf Grund seiner Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten brachte Richter Graf eine Einstellung des Verfahrens ins Spiel. Der Angeklagte war im vergangenen Jahr wegen einer anderen Straftat zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Diese Strafe wäre in ein neues Urteil mit einzubeziehen. Dadurch könnte nach der Strafprozessordnung die angeklagte Körperverletzung eingestellt werden.

Jedoch konnte sich die Staatsanwältin mit diesem Vorschlag nicht anfreunden. Sie wollte nochmals versuchen, den Belastungszeugen zu hören. Deshalb wird das Verfahren in zwei Wochen fortgesetzt. Wir berichten weiter.

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