Lörrach (dr). Weil sie am 19. Januar zwei Musterflaschen Parfüm in einem Drogeriemarkt in der Tumringer Straße gestohlen haben, mussten sich zwei Männer am Donnerstag vor dem Schöffengericht Lörrach verantworten. Während einer der Angeklagten eine Freiheitsstrafe von drei Monaten erhielt, wird das Verfahren gegen den anderen fortgeführt. Auf den Aufnahmen der Überwachungskamera war zu sehen, dass beide Männer gemeinschaftlich gegen einen Ladendetektiv vorgegangen waren. Darum lautete die Anklage zunächst auf gemeinschaftlichen räuberischen Diebstahl. Sein Geld in der Spielothek verloren Angeklagt war ein 35 Jahre alter Mann aus Schwörstadt und ein 44-Jähriger aus Rheinfelden. Der 35-jährige Angeklagte räumte den Diebstahl bereitwillig ein. Er habe unmittelbar zuvor in einer benachbarten Spielothek sein ganzes Geld verspielt. Um an Neues zu kommen, sei er auf die Idee mit dem Diebstahl gekommen. Er habe die beiden Testflaschen eingesteckt. Der ältere Angeklagte stritt eine Beteiligung hingegen ab. Er sei nur zufällig in den Drogeriemarkt gekommen und habe dort den ihm bekannten anderen Angeklagten getroffen. Auch den Ladendetektiv habe er aus der Spielothek gekannt. Er habe aber keine Ahnung von dessen Tätigkeit gehabt. So spielte der 44-jährige seine Tatbeteiligung herunter. Überwachungsaufnahme spricht klare Sprache Der Vorsitzende Martin Graf riet dem älteren Angeklagten dringend, sich seine Aussage zu überdenken. Aber er blieb dabei. Da der Ladendetektiv nicht erschienen war und auch nicht telefonisch erreicht werden konnte, wurde das Verfahren gegen den 44-jährigen abgetrennt. Es wird demnächst fortgesetzt. Der jüngere Beschuldigte bestätigte nochmals seine Schuld. Er hat seit seiner Jugendzeit 17 Vorstrafen angesammelt. Die meisten wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Drei Verurteilungen wegen Diebstahls liegen schon lange zurück. Schon die Staatsanwältin berücksichtigte in ihrem Strafantrag das freimütige Geständnis. Trotz eines Bewährungsbruchs beantragte sie eine Freiheitsstrafe von nur drei Monaten wegen Diebstahls, die zur Bewährung ausgesetzt werden könnten. Das Schöffengericht unter Martin Graf schloss sich diesem Strafantrag an. Als Bewährungsauflage verpflichtete er den Angeklagten zu Beratungsgesprächen bei der bwlv-Suchtberatung, um die Spielsucht in den Griff zu bekommen.