Lörrach Rendite bis zu 60 Prozent

Die Oberbadische

Gericht : Viele Anleger sind auf Finanzagenten reingefallen / Betrug in 16 Fällen

Das Verfahren gegen einen 52 Jahre alten Mann, der längere Zeit ein Büro in Lörrach unterhalten hat, begann am Montag vor dem Schöffengericht Lörrach. Ihm wird Betrug in 16 Fällen mit einem erheblichen Schaden vorgeworfen.

Lörrach (dr). Der Mann wuchs in Weil am Rhein auf und hat im Laufe seines Lebens in mehreren Gemeinden im Landkreis gelebt. Er ist studierter Diplomingenieur (FH) und hatte ein eigenes Ingenieurbüro mit mehreren Angestellten. Auch Maschinen habe er in einem eigenen Betrieb gebaut.

Der geschäftliche Niedergang habe im Jahr 2000 mit der Scheidung von seiner Ehefrau begonnen. Wie er vor Gericht sagte, habe er keinen Ehevertrag gehabt. Um seine Ex-Frau auszuzahlen, habe er seine Firma verkaufen müssen.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm jetzt vor, seit 2009 als Finanzvermittler gearbeitet zu haben. Dabei soll er für Investmentgeschäfte mit großen Renditeversprechen gelockt haben. So soll er mit den Modellen „50 plus X“ und „50 hoch 4“ jährliche Renditen zwischen 40 und 60 Prozent versprochen haben. Um ein Investmentgeschäft mit einer Schweizer Bank zu tätigen, habe er eine Million Euro gebraucht. Also habe er 20 Anleger gesucht, die ihm jeweils 50 000 Euro anvertrauen. Mit fünf Jahre laufenden Kooperationsverträgen soll er gleich mehrere andere Finanzvermittler an sich gebunden haben. Als Sicherheit soll er von diesen Beträge von je 20 000 Euro kassiert haben.

Auf dem Richtertisch stapelten sich die Akten. Der ganze erste Verhandlungstag war für die Einlassungen des Beschuldigten reserviert. Ausführlich legte er dar, dass er von mehreren seiner Klienten selber betrogen worden sei. Beispielsweise wollte ein Mann zum Ankauf einer Filiale einer Autoreparatur-Werkstattkette einen Kredit über 3,2 Millionen Euro von ihm haben. Er wollte versuchen, einen solchen Kredit zu vermitteln, habe der Angeklagte zugesagt. Der Kreditnehmer soll in einer Selbstauskunft versichert haben, ein Eigenkapital von 500 000 Euro zu besitzen. Der Angeklagte hatte zur Absicherung seines Honorars dem potentiellen Kreditnehmer einen Anteil einer Goldmine in Südafrika für 20 000 Euro verkauft. Die Rendite sollte 1500 Euro je Quartal betragen.

Als das Geschäft wegen der falschen Vermögensangaben platzte, wollte der Kunde seine 20 000 Euro zurückhaben. Der Angeklagte konnte aber nicht zahlen, weil auf der Basler Kantonalbank wegen des Verdachtes der Geldwäsche sein Konto mit über 170 000 Schweizer Franken eingefroren war. Die Goldminenanteile soll er gleich an vier Interessenten verkauft haben.

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Dietrich Bezzel muss jetzt akribisch jeden der 16 Fälle prüfen und die Geschädigten als Zeugen vernehmen. Es sind vier weitere Verhandlungstage angesetzt. Wir berichten weiter.

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