Lörrach Schuldfähig oder nicht?

Die Oberbadische

Einweisung des Angeklagten in die Psychiatrie steht im Raum

Lörrach (dr). Seit gestern verhandelt das Landgericht Freiburg gegen einen 54 Jahre alten Italiener, der im Herbst 2013 mit einer Reihe von Taten in Lörrach straffällig geworden war. Der Beschuldigte war erst im September nach Lörrach gekommen. In Italien habe er keine Arbeit gefunden, gab der Mann vor Gericht an. Ohne Deutsch zu sprechen, habe er versucht, hier einen Arbeitsplatz zu finden, was aber nicht gelungen sei.

Am 17. Oktober 2013 soll der Angeklagte vor einem Drogeriemarkt in der Fußgängerzone an seinem Geschlechtsteil manipuliert haben. Zwei Mädchen von elf und zwölf Jahren beobachteten dies und zeigten den Mann an. Sie hatten sogar Bilder von ihm mit ihren Handys gemacht. Nach dem deutschen Strafrecht gelten sexuelle Handlungen vor Kindern als sexueller Missbrauch.

Tags darauf belästigte er eine italienischstämmige Verkäuferin eines Gartenmarktes mit den Worten: „Ich habe eine Überraschung für dich“, und zeigte ihr sein Geschlechtsteil.

Ferner warf die Staatsanwaltschaft dem Mann vor, am 31. Oktober zunächst im Vorraum einer Lörracher Bankfiliale geschlafen zu haben. Gegen Morgen soll er mit einer Eisenstange versucht haben, den Geldautomaten aufzubrechen. Dabei entstand ein Sachschaden von über 24 000 Euro. Frustriert wegen des Misserfolges brach er danach in eine Metzgerei und eine Pizzeria in Stetten ein. In beiden Fällen zerschlug er die Eingangstüren. Ein weiterer Einbruch in eine Gaststätte und eine Fahrerflucht nach einem Unfall vervollständigten die Anklage.

Auf Anregung des Vorsitzenden Richters Wolfgang Schmidt-Weihrich wurde der Vorwurf des Missbrauchs von Kindern eingestellt. Sonst müsse man die Kinder gerichtlich vernehmen, was ihnen erspart bleiben solle. Angesichts der anderen Straftaten spiele dies für eine mögliche Einweisung keine Rolle, so der Richter.

Prinzipiell räumte der Beschuldigte alle Taten ein. Bereits in seiner Heimat war er in psychiatrischer Behandlung gewesen. Nach dem vorläufigen Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen war der Beschuldigte zum Zeitpunkt der Taten nicht schuldfähig. Ob er in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden muss, entscheidet das Gericht möglicherweise noch heute. Wir berichten weiter.

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