Von Kristoff Meller
Lörrach. Nach einer kontroversen Debatte am Donnerstag im Gemeinderat geht der Entwurf des Lärmaktionsplans (LAP) nun in die zweite Offenlage. Einem „grundsätzlichen Handlungsbedarf aus Lärmschutzgründen“ auf diversen genannten Straßen wollte nur eine knappe Mehrheit von 16 (von 29 anwesenden) Stadräten zustimmen.

Der Experte
„Lörrach ist gesetzlich verpflichtet, einen LAP aufzustellen“, betonte Wolfgang Wahl vom ausführenden Büro Rapp Trans zu Beginn seiner Präsentation. Zudem sei das Berechnen der Werte vorgeschrieben. „Natürlich hindert uns  nichts daran, zusätzlich zu messen“, so Wahl, wobei die Ergebnisse stark von den äußeren Umständen wie regennasser Fahrbahn beeinflussbar seien.

Ab einem ermittelten Lärmgrenzwert von 73 Dezibel (dB) am Tag beziehungsweise 63 dBin der Nacht, müsse die Stadt jedoch unverzüglich  handeln. So gebe es beispielsweise in der Freiburger Straße mit Werten von 73 dB am Tag und 64 dB in der Nacht eine „Pflicht zum Einschreiten“, weshalb er Tempo 30 „zwischen dem Ende der Wiesenbrücke und dem Haus Nr. 399“ empfahl.

Für die Wallbrunnstraße wurden Werte von 74 dB am Tag und 64 dB in der Nacht  errechnet, weshalb auch hier unverzüglich Maßnahmen notwendig seien. Im Entwurf schlägt er sogar eine Ausdehnung von Tempo 30 bis zum Ortsausgang vor, wobei man sich „darüber noch unterhalten“ könne.

Das Einbauen eines „lärmoptimierten Straßenbelags“ empfiehlt Wahl hingegen nur dort, wo der Belagswechsel ohnehin anstehe. Es sei – nicht nur aus Kostengründen – wenig sinnvoll, einen intakten Belag sofort auszutauschen.

Die Stadt
Die „Vergangenheit belastet die Gegenwart“, stellte Oberbürgermeister Jörg Lutz eingangs fest. Durch die Maßnahmen an der Wallbrunnstraße sei Verbitterung entstanden, nun müsse man aber den Blick „auf die Zukunft“ richten. Lutz warb für „mehr Sachlichkeit, um in das Verfahren einzusteigen“ und rief dazu auf, „das Thema Stadtentwicklung“  stärker bei den Planungen zum LAP einzubeziehen. Da weniger Straßenlärm auch die Wohnattraktivität steigern könne.

Die Befürworter
„Die Vorgehensweise der Verwaltung im Vorfeld war suboptimal“, stellte Christiane Cyperrek (SPD) fest. Der LAP sei aber „kein Gefälligkeitsgutachten“, sondern gesetzlich verpflichtend. Die bisherigen Maßnahmen seien lediglich Vorschläge, versuchte sie die Kritiker zu beruhigen. Wobei sich die SPD-Stadträtin die Frage stellte, ob „die  vorgesehenen Maßnahmen ausreichend“ seien. Cyperrek sprach sich darum für zusätzliche  Lärmmessungen und Verkehrszählungen aus.

Stephan Berg (Grüne) mahnte an, dass es   der Sachlichkeit wenig diene, „wenn Fachkompetenz in Zweifel gezogen wird“.  Berg betonte: „Bei überschrittenen Grenzwerten kann der Gemeinderat nichts bestimmen – die Verwaltung muss handeln.“ Als Maßnahme zur Lärmreduzierung kämen im Stadtgebiet „nur Tempo 30 oder Flüsterasphalt“ in Frage. Doch nur die Geschwindigkeitsreduzierung sei „günstig und sofort umsetzbar“,  sagte Berg.

Die Kritiker

„Natürlich muss man alles versuchen, um den Lärm zu reduzieren“, erklärte Bernhard Escher (CDU). Es gebe jedoch wesentlich mehr Lärmquellen als den Straßenverkehr, diesen schenke der LAP keine Beachtung. Escher sprach sich für Lärmmessungen aus, um zu klären, ob die errechneten Werte wirklich stimmen. Denn seiner Meinung nach sei das Gutachten zumindest „teilweise fehlerhaft“.

Petra Höfler (CDU) erinnerte an die Formulierung im Masterplan Mobilität, wonach „die Leistungsfähigkeit  des Straßennetzes“ erhalten werden solle. Man dürfe nicht vergessen: „Lörrach ist  Oberzentrum und  Einkaufsstadt.“

Uwe Classen (Freie Wähler) störte sich besonders an der Formulierung „grundsätzlicher Handlungsbedarf aus Lärmschutzgründen“ für im LAP beschriebene Straßenabschnitte, weshalb er und zwölf weitere Vertreter aus den Reihen der Freien Wähler und CDU diesem Teilpunkt in der Beschlussvorlage nicht zustimmten.

Thomas Denzer (Freie Wähler) beklagte: „Es gibt viele Möglichkeiten zur Lärmreduzierung, aber Herr Wahl spricht bereits nach zwei Sätzen nur noch über Tempo 30.“ Er selbst habe „Versuche gemacht“ und sei überzeugt: „Das Meiste regelt sich von selbst, darum lasst bitte Tempo 50.“

Und Mario Perinelli (Fraktionsgemeinschaft Freie Wähler, FDP) empfahl: „Wer wirklich Ruhe möchte, muss auf’s Land ziehen.“

Angestrebter Zeitplan des Lärmaktionsplans:
6. Februar: Bürgerinformation; 9. Februar bis 13. März: zweite Offenlage, Bürger– und Behördenbeteiligung;
16. März bis 17. April: Auswertung und Erstellung des Berichts; bis 15. Mai: Interne Diskussion und Erstellung der Vorlage;
9. Juni: Satzungsbeschluss im Ortschaftsrat; 11. Juni: Satzungsbeschluss im Ausschuss für Umwelt und Technik; 25. Juni: Satzungsbeschluss im Gemeinderat;
ab Juli:
Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen