Zeuge schwenkt um
Der Angeklagte war beschuldigt worden, vor einer Diskothek an der Teichstraße am 21. Juni 2015 an einer heftigen Schlägerei beteiligt gewesen zu sein. Schon zum Prozessauftakt waren Richter Graf Zweifel gekommen, ob der Mann auf dem Überwachungsvideo wirklich der Angeklagte war (wir berichteten). Die Aussage eines Zeugen stärkte diese Vermutung. Es handelte sich um den 36 Jahre alten Mann, der in der Tatnacht als Veranstalter in der Diskothek galt. Zunächst bezeichnete der Zeuge den Angeklagten „zu 100 Prozent“ als den Mann, der eine Absperrstange gegen die Türsteher geworfen habe. Als der Richter den Zeugen bat, sich das Überwachungsvideo nochmals anzusehen, schwenkte er um. Nein, der Mann auf dem Video sei keinesfalls der Angeklagte. Möglicherweise sei es ein Bruder des Angeklagten. Aber mit Bestimmtheit könne er das auch nicht sagen.