^ Lörrach: Verfolgungsjagd mit Polizei - Lörrach - Verlagshaus Jaumann

Lörrach Verfolgungsjagd mit Polizei

Die Oberbadische
Der Angeklagte hatte das Haltesignal der Polizeibeamten ignoriert. Foto: Archiv Foto: Die Oberbadische

Gericht: Alkoholisierter Fahrer durchbricht Kontrolle / Strafe auf Bewährung

Sieben Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung, 800 Euro Geldauflage und zwölf Monate Führerscheinsperre. So lautete am Montag das Urteil des Schöffengerichts Lörrach gegen einen 26 Jahre alten Mann aus Bad Bellingen. Ihm wurde vorgeworfen, am 11. Mai 2015 gegen 1 Uhr nachts eine Polizeikontrolle auf der Wiesentalstraße durchbrochen zu haben.

Lörrach (dr). Bei dem Manöver an der auf Höhe der Tankstelle eingerichteten allgemeinen Verkehrskontrolle war ein Polizeibeamter im letzten Moment vor dem herannahenden Audi A3 zur Seite gesprungen. Dabei war die Taschenlampe mit rotem Leuchtaufsatz aus der Hand des Beamten auf das Auto geprallt.

„Ja, ich habe die Kontrollstelle vorher gesehen. Aber ich hatte Panik, da ich keinen Führerschein besaß“, gestand der Angeklagte voller Reue. Außerdem hatte er 1,28 Promille Alkohol im Blut, wie die spätere Blutprobe ergab. An der Kontrollstelle habe er seine Fahrt in Richtung Schopfheim einfach fortgesetzt.

Ein Polizeiwagen auf Streifenfahrt hatte im Funk den Durchbruch verfolgt und sich mit eingeschaltetem Blaulicht auf die Kreuzung Wiesental-/ Tumringer Straße gestellt. Der Audi sei aber um den Streifenwagen herumgekurvt und in die Freiburger Straße Richtung Tumringen abgebogen.

Der Polizeiwagen nahm die Verfolgung auf, in Höhe der Mühlestraße habe der Angeklagte dann angehalten und sei ausgestiegen.

Die Staatsanwaltschaft war zunächst von gefährlicher Straßenverkehrsgefährdung ausgegangen. Diese wäre gegeben, wenn der Angeklagte gezielt auf den Polizeibeamten losgefahren und noch Gas gegeben hätte. Die Beweisaufnahme ergab jedoch, dass der Beschuldigte in der Mitte seiner Fahrspur geblieben war und nur sehr nahe an dem Beamten, der das Signal zum Anhalten gab, vorbeigefahren sei.

Der Polizist räumte ein, dass der Sprung eine Reflexhandlung gewesen sei. Den Autoschlüssel hatte der Angeklagte am Abend einem Bekannten ohne dessen Wissen im Schlaf gestohlen.

Die Staatsanwältin wollte daraufhin nur noch den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte durch den Durchbruch, fahrlässige Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis geahndet sehen. Dafür forderte sie eine Freiheitsstrafe von acht Monaten, die angesichts fehlender Vorstrafen und dem reuigen Geständnis zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Ferner eine Geldauflage von 1200 Euro und zwölf Monate Führerscheinsperrfrist.

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Dietrich Bezzel verhängte sieben Monate, 800 Euro Auflage und zwölf Monate Führerscheinsperre.

Umfrage

Bundeswehr

Braucht Deutschland wieder die allgemeine Wehrpflicht?

Ergebnis anzeigen
loading