Die Staatsanwaltschaft war zunächst von gefährlicher Straßenverkehrsgefährdung ausgegangen. Diese wäre gegeben, wenn der Angeklagte gezielt auf den Polizeibeamten losgefahren und noch Gas gegeben hätte. Die Beweisaufnahme ergab jedoch, dass der Beschuldigte in der Mitte seiner Fahrspur geblieben war und nur sehr nahe an dem Beamten, der das Signal zum Anhalten gab, vorbeigefahren sei.
Der Polizist räumte ein, dass der Sprung eine Reflexhandlung gewesen sei. Den Autoschlüssel hatte der Angeklagte am Abend einem Bekannten ohne dessen Wissen im Schlaf gestohlen.
Die Staatsanwältin wollte daraufhin nur noch den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte durch den Durchbruch, fahrlässige Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis geahndet sehen. Dafür forderte sie eine Freiheitsstrafe von acht Monaten, die angesichts fehlender Vorstrafen und dem reuigen Geständnis zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Ferner eine Geldauflage von 1200 Euro und zwölf Monate Führerscheinsperrfrist.