Ab diesem Zeitpunkt wird der 70. Geburtstag und danach nur noch jeder fünfte weitere Geburtstag, ab dem 100. Geburtstag jeder folgende an die Presse weitergegeben. Zudem erhalten sämtliche Bewohner von Gemeinschaftseinrichtungen, wie zum Beispiel Altersheimen, einen bedingten Sperrvermerk und können nicht mehr als Alters- und Ehejubilare übermittelt werden. Jubilare, die keine Veröffentlichung wünschen, haben ein Widerspruchsrecht. Sie können verlangen, dass die Veröffentlichung der Daten unterbleibt.
Die Stadtverwaltung bittet, dies mitzuteilen an: Stadt Lörrach, Fachbereich Bürgerdienste, Luisenstraße 16, 79539 Lörrach, unter Tel. 07621/415 331 oder per E-Mail an buergerdienste@loerrach.de. Sofern kein Widerspruch vorliegt, darf die Meldebehörde nach dem Meldegesetz Namen, Titel, Anschriften sowie Tag und Art des Jubiläums von Alters- und Ehejubilaren öffentlich bekannt machen und an die Presse zum Zweck der Veröffentlichung weitergeben. Auch die Weitergabe dieser Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften ist laut Meldegesetz zulässig. Personen, die bereits früher widersprochen haben, müssen sich nicht erneut melden.