Lörrach (lu). Meinungsfreiheit ist das Eine, über Facebook publik gemachte verächtliche Äußerungen stehen aber auf einem anderen Blatt. Sie sind strafbar. Das sah auch ein mehrfach unter anderem wegen Sachbeschädigung und Betrug, jedoch nicht einschlägig vorbestrafter Angeklagter ein, der wegen Volksverhetzung in zwei Fällen vor dem Amtsgericht Lörrach stand.