Lörrach Volksverhetzung

Die Oberbadische

Angeklagter zu Geldstrafe verurteilt

Lörrach (lu). Meinungsfreiheit ist das Eine, über Facebook publik gemachte verächtliche Äußerungen stehen aber auf einem anderen Blatt. Sie sind strafbar. Das sah auch ein mehrfach unter anderem wegen Sachbeschädigung und Betrug, jedoch nicht einschlägig vorbestrafter Angeklagter ein, der wegen Volksverhetzung in zwei Fällen vor dem Amtsgericht Lörrach stand.

Weil der Mann, der seit 15 Jahren in Lörrach wohnt, geständig war, kam er mit einer milden Strafe davon. 100 Tagessätze á zehn Euro hieß das Urteil von Amtsrichter Axel Frick. Der Tagesatz fiel vor allem deshalb vergleichsweise niedrig aus, weil der Gastronomiemitarbeiter derzeit arbeitslos ist und von „Hartz IV“ lebt. Die Staatsanwaltschaft hatte für eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen á 20 Euro plädiert

„Ausländer raus – dann wäre Ruhe mit dem Gesindel“ sowie „Der aus Braunau muss wieder her“, damit „wir als rein-rassige Arier das Problem mit den Scheiß Kan…. nicht mehr haben“, hatte der Angeklagte im November vergangenen Jahres im sozialen Netzwerk gepostet.

Nach einer Taxifahrt von Lörrach nach Rheinfelden habe er sich abgezockt gefühlt und habe dann seinem Ärger Luft verschafft. „Ich bin aber kein Nazi und auch nicht rechtsradikal“, versicherte er vor Gericht. Er habe das lediglich nach zwei bis drei Bier als Redewendung ins Netz gestellt. „Jawohl, ich habe Fehler gemacht und entschuldige mich, wenn ich jemanden verletzt habe“, so der Angeklagte.

Selbst wenn man sich geärgert habe, sei die Reaktion übertrieben gewesen, hielt ihm Frick entgegen: „Das ging weit über die grundsätzliche Meinungsfreiheit hinaus.“

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