Lörrach (mek). Die Lebenshilfe für geistig Behinderte kann auf ihren Grundstücken im Bebauungsplan „Zum Blauenblick" ein neues Wohnheim errichten. Das geplante Gebäude widersprach den Festsetzungen des gültigen Bebauungsplanes, weshalb eine Befreiung vom geltenden Planungsrecht notwendig war. Aus städtebaulicher Sicht sei die Befreiung vertretbar, so Walther Schwenzer, Fachbereichsleiter Stadtplanung und Baurecht, in der Beschlussvorlage, welcher der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung zustimmte. „Es ist unsere soziale Verpflichtung, das Projekt zu realisieren“, erklärte Ulrich Heuer (CDU). Damit jedoch die Genehmigung keine Präzedenzwirkung auf andere Vorhaben entfallen könne, werde für die entsprechenden Grundstücke die planungsrechtlichen Grundlagen für das neue Wohnheim angepasst, so Schwenzer. „Anfangs waren alle Nachbarn dagegen“, berichtete Bürgermeister Michael Wilke. Es seien „viele Gespräche, Diplomatie und Geduld “ notwendig gewesen, um eine für die Lebenshilfe und Anwohner tragbare Lösung zu finden. Schwenzer ergänzte: „Ich möchte mich bei der Nachbarschaft für die konstruktiven Gespräche bedanken.“