^ Lörrach: Zu wenig Kontrollen - Lörrach - Verlagshaus Jaumann

Lörrach Zu wenig Kontrollen

Die Oberbadische

Alkoholtestkäufe im Einzelhandel

Lörrach. Die Polizei und die Stadt Lörrach kontrollierten zum ersten Mal im Jahr 2015 den illegalen Verkauf von Alkohol an Minderjährige. Das Ergebnis: Bei 66 Prozent der durchgeführten Testkäufe erhielten die 17-jährigen Testkäufer Spirituosen.

Die Auszubildenden der Stadt Weil am Rhein und des Landratsamtes versuchten in insgesamt zehn Supermärkten, Kiosken und Tankstellen, hochprozentigen Alkohol durch die Kasse zu bringen, wie die Stadtverwaltung gestern mitteilte.

Seit 2010 werden Testkäufe in Lörrach durchgeführt. Das Ergebnis war damals besorgniserregend, denn die Jugendlichen wurden in vielen Läden überhaupt nicht nach ihrem Alter gefragt. Nur 21 Prozent der Käufe wurden damals korrekt abgewickelt.

Die Villa Schöpflin führt seitdem regelmäßig Schulungen im Einzelhandel durch. Dort wird auf die Jugendschutzbestimmungen eingegangen, Verkaufssituationen werden besprochen und durchgespielt. Dieses Engagement zeigt Wirkung. Das Verkaufspersonal ist mittlerweile besser auf die Verkaufssituation mit Minderjährigen vorbereitet und entsprechend sensibilisiert.

Fakt sei allerdings auch, dass die Kontrollen mindestens zweimal jährlich durchgeführt werden müssen, um dieses Ergebnis zu halten. Nachdem 2013 hauptsächlich Gaststätten kontrolliert wurden, verschlechterte sich prompt die Bilanz in den Geschäften von 55 Prozent auf nur noch knapp 29 Prozent richtig abgewickelter Testkäufe.

Bei den aktuellen Testkäufen wurden nur 33 Prozent der Kaufversuche korrekt abgewickelt. Auch hier wurden bei mehr als der Hälfte der Geschäfte vor mehr als einem Jahr die Testkäufe durchgeführt. Daran sei zu erkennen, wie wichtig eine regelmäßige Wiederholung von Testkäufen und Schulungsveranstaltungen sei. Die Projektmitglieder werden daher am Ball bleiben und wiederkehrende Kontrollen durchführen.

Das Jugendschutzgesetz sieht Altersbeschränkungen bei der Abgabe von alkoholischen Getränken, Tabakwaren oder Computerspielen vor. Branntweinhaltiger Alkohol und Tabakwaren dürfen an Minderjährige gar nicht abgegeben werden, andere alkoholische Getränke wie Bier, Wein oder Sekt nicht an Jugendliche unter 16 Jahren.

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