Für die obligatorische Bewertung der Eingriffe in die Natur sind im Fall einer solchen Planänderung allein die Veränderungen gegenüber dem bestehenden Plan rechtlich relevant. So kommt′es, dass die nun geplante Überbauung aus grünplanerischer Sicht sogar eine Verbesserung darstellt – gegenüber dem nämlich, was an Bebauung und Flächenversiegelung bisher erlaubt gewesen wäre. Wo bislang 3200 der 3350 Grundstücksquadratmeter versiegelt werden durften, sind′es nun noch 2130, legte Grünplaner Georg Kunz dar.
Verstärkte Begrünung kontra Bebauung
Maßvoll der Verlust in Sachen Pflanzen: Geht es nach dem neuen Plan, dürfen zwei Bäume mehr als bisher gefällt werden. Verglichen mit der Realität freilich kommt es zum Kahlschlag: Auf dem Areal wachsen derzeit 22 Bäume; die allermeisten werden den Häusern wohl zum Opfer fallen. Letztlich müssen qua Auflage drei Bäume stehen bleiben beziehungsweise neu gepflanzt werden.