Maulburg Fahrerflucht hat beträchtliche Folgen

Markgräfler Tagblatt
Fahrerflucht wird auch bei geringen Schäden geahndet. Symbolbild: Archiv Foto: Markgräfler Tagblatt

Gerichtsurteil: 1050 Euro Geldstrafe und drei Monate Fahrverbot

Maulburg (dr). Am 24. Februar dieses Jahres hatte eine Autofahrerin an der Hauptstraße in Maulburg einem anderen Autofahrer die Vorfahrt genommen. Es kam zu einer Berührung. Eigentlich ein alltäglicher Vorfall. Nur fuhr die Unfallverursacherin einfach weiter. Nun wurde der Fall vor dem Amtsgericht Lörrach verhandelt.

„Doch, ich habe den Unfall bemerkt“, gab die Angeklagte zu. Sie habe aber gedacht, der Vorfall sei nicht so schlimm.

Am Nachmittag des selben Tages sei sie erst zu ihrer Autowerkstatt und dann zu ihrer Versicherung gegangen. Der Versicherungsmitarbeiter habe sie darauf aufmerksam gemacht, dass sie den Unfall der Polizei melden müsse.

Am nächsten Tag trat sie den Weg zur Polizei an. Dort wurde die Beschuldigte darüber aufgeklärt, dass man sie wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort anzeigen müsse.

In der Regel werden auch Unfallfluchten mit geringen Folgen von der Justiz mit einem Strafbefehl geahndet. So auch in diesem Fall. Die Beschuldigte hatte dagegen Einspruch eingelegt. Die neben der Geldstrafe ausgesprochenen drei Monate Fahrverbot erschienen ihr zu hoch. Außerdem sei sie doch zur Polizei gegangen.

Allerdings komme straflos nur davon, wer unverzüglich zur Polizei gehe und den Unfall anzeige, so das Gericht. Der nächste Tag sei auf jeden Fall zu spät gewesen.

Die Angeklagte wandte ein, dass sie den Führerschein gerade jetzt noch brauche. Richter Frick zeigte daraufhin die Möglichkeit auf, gegen sein Urteil Berufung einzulegen.

Bis das Landgericht in Freiburg den Fall verhandle, könne die Unfallverursacherin ihren Führerschein dann noch behalten. Dieses Vorgehen würde aber die Kosten weiter erhöhen.

Die Angeklagte erbat ein Urteil, dass erwartungsgemäß auf 30 Tagessätze je 35 Euro und drei Monate Fahrverbot lautete.

Neben der Strafe kommen auf die Angeklagte noch die zivilrechtlichen Folgen hinzu: Die Kaskoversicherung verweigert bei Verkehrsunfallflucht in der Regel jegliche Leistung. Die Kfz-Haftpflichtversicherung verlangt außerdem wegen einer Obliegenheitsverletzung Regress.

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