Müllheim/Auggen. Das Eisenbahn-Bundesamt hat den Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt Müllheim–Auggen (PfA 9.0) erlassen. Damit erhält die Deutsche Bahn Baurecht für den geplanten viergleisigen Streckenausbau. Die Gemeinden Auggen und Müllheim hatten im Vorfeld bereits angekündigt, dass sie gegen diesen Planfeststellungsbeschluss klagen und weiter für die Tieferlegung der Güterzugtrasse kämpfen wollen (wir berichteten). Der formale Beschluss der Gemeinderäte steht noch aus. Wie aus der Pressemitteilung der Bahn hervorgeht, hatten das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und die Deutsche Bahn bereits 2012 die Finanzierungsvereinbarung für den Abschnitt unterzeichnet. Die Kosten belaufen sich auf rund 200 Millionen Euro. Die geplanten Maßnahmen Für den rund sechs Kilometer langen Streckenabschnitt von Müllheim bis Auggen sind laut Bahn durch den viergleisigen Ausbau zukünftige Zuggeschwindigkeiten von 250 Kilometern pro Stunde möglich. Von der Planfeststellungsgrenze bei Hügelheim seien zwei neue Gleise östlich der bestehenden Rheintalbahn in Richtung Süden vorgesehen. Bei der Straßenüberführung Kleinfeldele soll die zukünftige Neubaustrecke auf die Trassenlage der vorhandenen Rheintalbahn schwenken und an die bereits fertiggestellte Neubaustrecke bei Schliengen angeschlossen werden. In diesem Bereich soll auch die Rheintalbahn in westlicher Lage neu erstellt werden. Zudem sollen im Zuge des Streckenausbaus Brücken, Stütz- und Kreuzungsbauwerke neu gebaut oder angepasst werden. Der Bahnhof Müllheim soll in Abstimmung mit der Stadt einen neuen Bahnhofsvorplatz erhalten. Das alte Empfangsgebäude soll zurückgebaut werden, stattdessen soll es einen neuen überdachten Empfangsbereich an der Ostseite der Fernverkehrsgleise geben. Die Bahnsteige sollen mit Rampen für einen barrierefreien Zugang ausgestattet werden. Um die Bevölkerung vor Lärm zu schützen, sollen Schallschutzwände an den Außenseiten der Gleise und zwischen der bestehenden Rheintalbahn und der Neubaustrecke auf einer Länge von rund acht Kilometern errichtet werden. Die maximale Höhe der Schallschutzwände beträgt laut Bahn rund fünf Meter. Außerdem kommt das „Besonders überwachte Gleis“ (BüG) zum Einsatz. Dabei überprüft ein Schallmesszug regelmäßig den Zustand der Schienenoberfläche. Darüber hinaus wurde im Projektbeirat am 26. Juni beschlossen, dass Lärmschutz über das gesetzliche Maß mit dem Ziel des Vollschutzes umgesetzt werden soll. Voraussetzung hierfür sind noch Beschlüsse von Bundes- und Landtag, um die zusätzlich benötigten Finanzmittel zu bewilligen. Daher seien diese Maßnahmen noch nicht Gegenstand des aktuellen Planfeststellungsbeschlusses, wie es in der Pressemitteilung heißt. Die konkrete Ausgestaltung der Lärmschutzmaßnahmen werde im Planungsprozess unter Beteiligung der betroffenen Kommunen erarbeitet. Die Umsetzung könne in Form eines Planänderungsverfahrens erfolgen. Mit dem Baurecht kann die Deutsche Bahn nun mit der Fertigstellung der weiteren Planung, den Ausschreibungen und der Vergabe der Bauleistungen beginnen. Der eigentliche Bau soll laut Pressemitteilung voraussichtlich 2018 beginnen, die Inbetriebnahme ist für 2025 geplant. u Weitere Infos unter www.karlsruhe-basel.de