Ampel-Fraktionen wollen gesetzliche Anpassung
Nach der Mitteilung der Ampel-Fraktionen ist eine Anpassung des Abgeordnetengesetzes geplant. Es solle künftig deutlicher herausgestellt werden, dass die Fraktionen umfassend über ihre Arbeit im Bundestag berichten, ihre politischen Standpunkte vermitteln und mit den Bürgerinnen und Bürgern in den Dialog über parlamentarisch-politische Fragen treten könnten. Dazu gehöre insbesondere auch die Kommunikation über digitale Medien. "Klar ist, dass Fraktionen keine Parteiarbeit betreiben dürfen. In Wahlkampfnähe ist eine klare Abgrenzung zur unzulässigen Parteiwerbung besonders wichtig."
Gerade in herausfordernden Zeiten müssten Fraktionen die Bürger über ihre Arbeit transparent und umfassend informieren, so der SPD-Abgeordnete Johannes Fechner. "Wenn aber die dafür vorgesehenen Öffentlichkeitsmittel missbraucht werden sollten, muss es eine glasklare Rechtsgrundlage für deren schnelle Rückforderung geben. Wir schaffen deshalb klare Regeln für mehr Transparenz und gegen Missbrauch von Steuermitteln."
Die Grünen-Abgeordnete Irene Mihalic sagte, die Grenzen der legitimen Öffentlichkeitsarbeit sollten klargestellt und ein gesetzlicher Rückforderungsanspruch eingeführt werden. "Zukünftig soll die Bundestagspräsidentin zweckwidrig verwendete Mittel vollumfänglich zurückzufordern können. Regelverstöße bleiben damit nicht länger folgenlos. Sechs Wochen vor der Bundestagswahl ist die Öffentlichkeitsarbeit auf parlamentarische Anlässe beschränkt. Denn gerade in der heißen Wahlkampfphase muss eine klare Abgrenzung zur unzulässigen Parteiwerbung sichergestellt werden."