Neuenburg am Rhein. Zum Ausklang der Fasnacht lodern auch in Neuenburg und den Stadtteilen wieder die traditionellen Fasnachts-Scheibenfeuer. Dieser Tage wird damit begonnen, die Fasnachtsfeuer mit Holz aufzusetzen. Es wird darum gebeten, nur unbehandeltes Holz auf den Plätzen anzuliefern. „Wer sich nicht an die Vorschriften hält, muss zurückgewiesen werden“, macht die Verwaltung in ihrer Pressemitteilung deutlich. Das Abladen außerhalb der Annahmezeiten sei untersagt und werde bei Missbrauch angezeigt. Die Feuerstellen werden von Amts wegen kontrolliert. Sollte behandeltes Holz wie zum Beispiel lackiertes, gebeiztes, kunststoffüberzogenes oder Sperrmüll wie Möbel oder Matratzen vorgefunden werden, muss laut Verwaltung ein Abbrennen des Feuers untersagt werden. Auch die Anlieferung von Wurzelstöcken sei verboten, da diese nicht verbrennen und daher nach dem Feuer entsorgt werden müssten. Die Termine zur Annahme von Holz und Reisig auf den Fasnachts-/Scheibenfeuerplätzen sind wie folgt: Neuenburg, Rheinhafenstraße, Landesgartenschaugelände: Samstag, 30. Januar, 6. Februar, jeweils von 10 bis 14 Uhr und am Samstag, 13. Februar, von jeweils 9 bis 12 Uhr; Grißheim, Umgehungsstraße, nördlich der Fritz-Meier-Sportanlage: Samstag, 30. Januar, 6. Februar, jeweils von 10 bis 14 Uhr und am Samstag, 13. Februar, von jeweils 9 bis 12 Uhr; Zienken, Rheinweg, nördlich der Firma Kaltenbach: Samstag, 30. Januar, 6. Februar, 13. Februar, von 10 bis 14 Uhr; Steinenstadt, Umgehungsstraße, in der Nähe des nördlichen Ortseingangs: Samstag, 6. Februar, und 13. Februar, jeweils von 9 bis 12 Uhr. Das Fasnachts-/Scheibenfeuer findet in Neuenburg, Grißheim und Steinenstadt am Samstag, 13. Februar, bei Einbruch der Dunkelheit ab zirka 18 Uhr statt. Nur in Zienken lodert das Feuer traditionell erst am Sonntag, 14. Februar, ab 18 Uhr. Für Bewirtung ist auf allen Plätzen gesorgt.