Neuenburg Generelles Alkoholverbot nicht möglich

Weiler Zeitung

Rheingärten: Gemeinderat billigt Änderung der Polizeiverordnung

Neuenburg am Rhein (anl). Die 2016 beschlossene Polizeiverordnung zum Schutz der Rheingärten war erneut Thema im Neuenburger Gemeinderat. Das Landratsamt hatte bei seiner Prüfung zwei Paragrafen bemängelt. Zum einen ging es um das Verbot des Alkoholkonsums, zum anderen um das Verbot von Privatveranstaltungen.

Das Thema Alkoholkonsum war im Ratsrund kontrovers diskutiert worden, erinnerte die zuständige Teamleiterin Nicole Fahrländer. „Uns war wichtig, Trinkgelage am Rheinufer auszuschließen“, betonte sie.

Allerdings gebe die derzeitige Rechtslage das generelle Alkoholverbot nicht her, der entsprechende Paragraf sei damit nach Auffassung des Landratsamts nichtig.

In der neu beschlossenen Fassung wird daher nur der öffentliche Konsum von Betäubungsmitteln untersagt.

„Der Innenminister bastelt gerade an einer Formulierung, um Alkohol trinken auf öffentlichen Plätzen zu verbieten“, berichtete Bürgermeister Joachim Schuster. Die angestrebte Regelung sei zwar auf das Freiburger „Bermuda-Dreieck“ gemünzt. Aber Neuenburg werde dann die Polizeiverordnung gegebenenfalls nochmals anpassen.

Die zweite Änderung betraf das Verbot von Privatveranstaltungen, das nach Ansicht der Rechtsaufsichtsbehörde zu unbestimmt formuliert war. Daher wurde der entsprechende Paragraf nun wie folgt formuliert: „Veranstaltungen ohne organisatorische Beteiligung der Stadt Neuenburg, wie zum Beispiel Geburtstagsfeiern, dürfen in den Anlagen der Rheingärten grundsätzlich nicht durchgeführt werden.“

Die Änderung der Polizeiverordnung wurde vom Gemeinderat einstimmig gebilligt.

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