Neuenburg am Rhein (anl). Die 2016 beschlossene Polizeiverordnung zum Schutz der Rheingärten war erneut Thema im Neuenburger Gemeinderat. Das Landratsamt hatte bei seiner Prüfung zwei Paragrafen bemängelt. Zum einen ging es um das Verbot des Alkoholkonsums, zum anderen um das Verbot von Privatveranstaltungen.