Immer wieder gab es in den vergangenen Monaten Klagen über Verschmutzung und Vandalismus am neu gestalteten Rheinufer. Der Neuenburger Gemeinderat hat nun eine Polizeiverordnung zum Schutz der Rheingärten erlassen. Von Alexander Anlicker Neuenburg am Rhein. „Die Rheingärten werden gut genutzt, und wir wollen, dass dies so bleibt“, erklärte die zuständige Teamleiterin Nicole Fahrländer. Aber man habe auch festgestellt, dass es Probleme gibt, ergänzte sie. Maßnahme gegen Verschmutzung und Vandalismus Die Polizeiverordnung soll die Rheingärten vor schädlichen Einflüssen und die Besucher vor übermäßigen Belästigungen schützen. Die Verordnung regelt unter anderem, dass Hunde an der Leine zu führen sind, und dass Hundekot unverzüglich zu beseitigen ist. Verboten ist, Enten, Schwäne oder Tauben zu füttern, ebenso offenes Feuer zu entfachen, was auch die Benutzung von „Einmalgrills“ und sonstigen Grillgeräten einschließt. Untersagt ist es auch, in den Anlagen Unrat oder Abfall zu entsorgen, dies gilt auch für Kleinabfälle wie Kaugummi oder Zigarettenkippen. Rundfunkgeräte und Musikinstrumente dürfen nur in solcher Lautstärke betrieben werden, dass unbeteiligte Personen nicht belästigt oder gestört werden, zudem sind zwischen 22 und 6 Uhr alle Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe stören. Generell untersagt ist auch das Fahren mit Fahrzeugen aller Art, ausgenommen sind nur Fahrräder, motorisierte Rollstühle und E-Bikes auf befestigten Wegen. Zudem ist es untersagt, die Rheingärten einschließlich befestigter Wege mit Pferden zu betreten. Verboten ist auch das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen, auch dürfen keine Privatveranstaltungen durchgeführt werden. Eine Diskussion gab es um den Passus „es ist verboten, sich zum Zwecke des Alkohol- oder Drogenkonsums in den Rheingärten aufzuhalten“. Dieser klang für einige Gemeinderäte doch sehr restriktiv. Zelten und übermäßiger Alkoholkonsum sind ebenso verboten Die Satzung müsse sehr restriktiv sein, sonst könne man es auch bleiben lassen, entgegnete Fahrländer. Beim Punkt Alkohol bedeute das nicht, dass man dort keinen Alkohol trinken darf, sondern dass man sich dort nicht ausschließlich zum Zweck des Alkoholtrinkens treffen darf. Kurz gesagt: Komasaufen ist verboten, beim Picknick ein Glas Wein zu trinken ist erlaubt. „Was wir machen, ist das auszuschließen, was uns Probleme macht“, brachte es Bürgermeister Joachim Schuster auf den Punkt. Stadtrat Christoph Ziel wollte wissen, wer Pflege, Unterhalt und Sauberkeit in den Rheingärten trägt. Das Land, das die Rheingärten im Zuge des integrierten Rheinprogramms als Ausgleichsmaßnahme hergestellt hat, habe mit der Firma, welche die Anlagen hergestellt hat, vertraglich vereinbart, dass diese zwei Jahre lang die Pflege und den Unterhalt übernimmt, erklärte Schuster. Danach sei die Stadt dafür zuständig. Nicht im Geltungsbereich der Polizeiverordnung liege die Kiesinsel, erläuterte der Rathauschef auf Nachfrage. Diese liege im Verantwortungsbereich der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Stadtrat Martin Sänger wollte wissen, wer die Einhaltung der Polizeiverordnung kontrolliert. Er erhielt von Fahrländer die Auskunft, dass bereits jetzt ein Sicherheitsdienst an zwei Abenden unter der Woche sowie an den Wochenenden dort Präsenz zeige. Letztlich stimmte der Gemeinderat einstimmig für die Satzung, auf deren Grundlage auch eine Parkordnung erlassen werden soll. Schilder in deutscher und französischer Sprache sollen künftig am Rheinufer darauf hinweisen, was erlaubt ist und was nicht.