Neu angesetzt wird der Prozess um den sogenannten Weihnachtsmord von Neuenburg, bei dem sich zwei Angeklagte vor dem Landgericht Freiburg verantworten müssen. Am 25. Januar wird er mit neuen Schöffen neu begonnen. Von Claudia Bötsch Neuenburg/Freiburg. Am ersten Verhandlungstag (21. Dezember) hatte die Rechtsanwältin des 23-jährigen Hauptangeklagten, Silvia Langenhahn, die Zusammensetzung der Richterbank gerügt (wir berichteten). Sie hatte bemängelt, dass nacheinander zwei Schöffen in dem Verfahren nicht eingesetzt wurden, obwohl sie aus Langenhahns Sicht nur unzureichende Verhinderungsgründe für ihre Absagen vorgelegt hatten. Dieser Besetzungsrüge wurde zwischenzeitlich stattgegeben, so dass der Prozess, der eigentlich am 12. Januar hätte fortgesetzt werden sollen, nun am 25. Januar – dem ursprünglich als dritten Verhandlungstag angesetzten Termin – mit neuen Schöffen neu beginnt. Dies teilte Klaus-Dieter Stark, Richter am Landgericht, auf Nachfrage unserer Zeitung mit. Dafür wurden nun die für dieses Datum laut Schöffenliste vorgesehenen Hilfsschöffen verpflichtet. Leiche war auf einem Acker in Neuenburg aufgefunden worden Für den ausgesetzten Prozess waren zwei Schöffen auf deren Antrag hin entpflichtet worden. Der eine hatte als Grund angegeben, dass er beruflich auf eine lang geplante Fortbildung gehen müsse und er der einzige Fachmann in der Firma sei. Sein Nachfolger im Schöffenamt hatte seinen Antrag damit begründet, dass er ab dem 1. Januar 2016 eine neue Stelle außerhalb Freiburg antreten werde und während der vertraglich vereinbarten Einarbeitungszeit nicht fehlen dürfe. Dadurch, dass nun der Besetzungsrüge der Verteidigung stattgegeben wurde, wird das Risiko eines Rechtsfehlers vermieden. Denn eine zutreffende Besetzungsrüge wäre ein Revisionsgrund und das Urteil aufhebbar. Verhandelt wird vor der Jugendkammer des Landgerichts Freiburg der Mord an einem jungen Mann, dessen Leiche am 29. Dezember 2014 mit schwersten Verletzungen auf einem Acker in Neuenburg aufgefunden wurde. Die Anklage gegen die beiden 21 und 23 Jahre alten Tatverdächtigen aus Buggingen und aus Neuenburg lautet auf gemeinschaftlich begangenen Mord. Die beiden Angeklagten sollen ihr Opfer heimtückisch und grausam getötet haben. Dazu sollen die Beschuldigten das Opfer unter einem Vorwand in ein einsames Ackergelände gelockt haben. Dort soll der Mann über längere Zeit mit einer Schusswaffe und einem Holzpfahl massiv geschlagen und schließlich getötet worden sein. Das Opfer soll auf Grund heftiger Schläge mit dem Knauf der Schusswaffe und einem längeren Holzpfahl gegen den Kopf nach längerem Todeskampf verstorben sein. Ein Motiv für die Tat wurde in der verlesenen Anklageschrift nicht genannt. Es wird davon ausgegangen, dass die Tatverdächtigen und das Opfer – ein rumänischer Staatsangehöriger, der schon mehrere Jahre in Neuenburg wohnte –, zusammen Einbrüche verübt hatten. u Nach dem 25. Januar sind folgende Fortsetzungstermine vorgesehen: 1., 10., 22., 24. und 29. Februar sowie 2., 7., 9., 14. und 16. März.