Von Dorothee Philipp Neuenburg am Rhein. Der Erzieher Peter Gutzweiler, der als Kandidat im Wahlkampf um den Bürgermeisterposten in Neuenburg 3,46 Prozent der Stimmen erhalten hat, hat die Wahl angefochten. Wie das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald gestern unserer Zeitung bestätigte, ging der Einspruch am gestrigen Montag ein. Die Frist ist damit eingehalten, sie läuft eine Woche ab Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Das war am vergangenen Freitag. Über die Gründe der Wahlanfechtung konnte das Landratsamt noch keine Angaben machen, Gutzweiler selbst war gestern bis Redaktionsschluss nicht erreichbar. Internetseite mit Testergebnissen zur Wahl sorgt für Irritationen Noch kein Einspruch liegt dagegen von der Gegenkandidatin Beate Wörlein vor, die diesen Schritt aber bereits angekündigt hat. Ihr Ausgangspunkt ist die Tatsache, dass die Stadt Neuenburg „zu Testzwecken“ am Sonntag, 19. April, kurz vor der Bekanntgabe des amtlichen Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahl auf ihrer Internetseite fiktive Wahlergebnisse eingestellt hatte. In dieser Tabelle war Joachim Schuster auf 49,16 Prozent der Stimmen gekommen, Beate Wörlein auf 36,85 und Peter Gutzweiler auf 8,32 Prozent. Demnach hätte ein zweiter Wahlgang am 3. Mai stattfinden müssen, weil niemand die 50-Prozent-Marke überschritten hat. Dass das alles frei zugänglich im Internet abrufbar war, ist dem Vernehmen nach einer technischen Panne zuzuschreiben. Nach etwa einer Stunde war die Seite wieder gelöscht worden. Obwohl die Tabelle deutlich als „Test“ deklariert war, haben sie doch etliche Internetnutzer für bare Münze gehalten und sich gewundert, warum das Wahlergebnis bereits vor 18 Uhr publiziert wird. „Leider nicht die einzige Ungereimtheit bei dieser Wahl. Ich lasse es prüfen“, teilt Wörlein auf ihrer Facebookseite mit. Telefonisch war sie gestern nicht zu erreichen. Lehnt das Landratsamt Wahlanfechtung ab, kann noch geklagt werden Das Landratsamt war von der Stadt Neuenburg umgehend von der irrtümlich ins Netz gelangten Seite mit dem fiktiven Testergebnis informiert worden, bestätigte dessen Pressesprecher Manfred Kocher auf unsere Anfrage. Da das Landratsamt das Wahlergebnis in jedem Fall prüft, wäre auch diese Information mit in die Bewertung eingeflossen, betonte Kocher. Jetzt, nachdem der Einspruch vorliegt, werde die Stadt um eine Stellungnahme gebeten, bevor man prüft, ob dem Einspruch auch stattgegeben wird. An der Prüfung sind mehrere Mitarbeiter aus dem Referat Rechtsaufsicht beteiligt, alle seien juristisch vorgebildete Diplom-Verwaltungswirte, sagte Kocher. Wenn das Landratsamt die Wahlanfechtung ablehnt, haben die Einsprecher immer noch die Möglichkeit einer Klage vor Gericht. Das war beispielsweise bei der Müllheimer Bürgermeisterwahl 2011 der Fall. Das Gericht konnte die Kläger aber in der ersten Verhandlung davon überzeugen, dass wenig Aussicht auf Erfolg besteht und das Verfahren durch die Instanzen immer teurer wird. Im Falle einer Niederlage müssten sie dann die Kosten tragen, also zogen sie die Klage zurück. Auch wenn das Anfechtungsverfahren in Gang kommen sollte, kann Bürgermeister Joachim Schuster als bisheriger Amtsinhaber die Amtsgeschäfte weiter betreiben. Bei einer Neuwahl wäre sonst ein Amtsverweser zu bestellen gewesen.