Neuenburg am Rhein. Während einer Zollkontrolle auf der Autobahn A 5 in Höhe des Parkplatzes Neuenburg-Ost konnten Beamte des Hauptzollamts Lörrach von einem spanischen Busunternehmen rund 12 000 Euro geschuldete Umsatzsteuer kassieren. Darüber informierte das Hauptzollamt gestern in einer Pressemitteilung. Die Kontrolle fand bereits Anfang Oktober statt. Die Reisegesellschaft war von Spanien über Frankreich auf dem Weg zum Oktoberfest nach München. Die auf jede Personenbeförderung im Inland entfallende Umsatzsteuer hatte die Firma beim zuständigen deutschen Finanzamt in Hessen seit 2009 wiederholt nicht entrichtet, wie die Beamten über einen elektronischen Datenabgleich feststellen konnten. „Unsere Aufgaben sind vielfältig“, so die Pressesprecherin des Hauptzollamts Lörrach, Antje Bendel. „Im Bereich Vollstreckung realisieren wir neben unseren eigenen auch andere öffentlich-rechtliche Forderungen. Um Forderungen ausländischer Schuldner einzutreiben, bestehen zwischenstaatliche Abkommen.“ Personenbeförderungen mit Omnibussen unterliegen wie jede andere Leistung, die ein Unternehmer gegen Entgelt ausführt, in Deutschland der Umsatzsteuer. Ob das jeweilige Unternehmen im In- oder Ausland seinen Sitz hat und ob inländische oder ausländische Fahrgäste befördert werden, ist dabei unerheblich, heißt es in der Pressemitteilung abschließend.