^ Rheinfelden: Angeklagter streitet alles ab - Rheinfelden - Verlagshaus Jaumann

Rheinfelden Angeklagter streitet alles ab

Die Oberbadische

GerichtsprozessDieb, Hehler oder Flohmarktkunde?

Rheinfelden (dr). Selbst die Staatsanwaltschaft war sich nicht sicher, ob der Angeklagte die Diebstähle selber verübt hat oder „nur“ als Hehler fungiert hat. Am Donnerstag begann die Verhandlung gegen einen 37 Jahre alten Mann aus Rheinfelden vor dem Amtsgericht Lörrach.

Der Angeklagte streitet alle Tatvorwürfe ab und behauptet, die fraglichen Gegenstände auf Flohmärkten in Rheinfelden sowie Weil am Rhein gekauft zu haben. Als feststehende Tatsachen wurden dem Gericht folgende Ereignisse geschildert:

In der Zeit vom 13. bis 27. Juli des vergangenen Jahres war in einer Kleingartensiedlung zwischen Degerfelden und Nollingen eine Laube aufgebrochen worden. Gartengeräte wie eine Motorsense nebst Zubehör und weitere Gegenstände im Gesamtwert von etwa 1500 Euro waren dabei gestohlen worden.

Ein zweiter Diebstahl ereignete sich zwischen dem 10. und 22. August 2014. Da waren aus einer Kleingartenanlage zwischen dem Kraftwerk Schwörstadt und dem Ortseingang Gegenstände wie ein Grillbesteck gestohlen worden. Außerdem war eine Laube aufgebrochen und durchsucht worden. Der Besitzer hatte aber angegeben, dass nichts aus der Laube gestohlen wurde.

Am 3. September hatte der Angeklagte am Rande des Flohmarktes in Rheinfelden einem anderen Mann zwei Rasenmäher und eine Motorsense für insgesamt 135 Euro verkauft. Später sagte der Erwerber zu einem Polizeibeamten: „Es war alles saubillig.“

Aber die Geschichte geht noch weiter. Der Beschuldigte soll seinem Kunden in der Schwörstädter Kleingartenanlage eine Parzelle von geschätzt 1000 Quadratmetern für 500 Euro verkauft haben. Natürlich gehört dem Angeklagten die Parzelle nicht.

Als es sich der vermeintliche Erwerber in dem Kleingarten gemütlich machte, tauchte die Polizei auf, da diese den tatsächlichen Eigentümer des Kleingartens kannte. Dabei wurden gleich die erworbenen Gerätschaften sichergestellt. Sie passten zumindest teilweise zu den vorherigen Diebstählen.

Einige Tage später wurde der Beschuldigte in seinem Auto angehalten. In seinem Kofferraum fand die Polizei mehrere Gegenstände, darunter ein Grillbesteck. Dieses wurde von einem der Diebstahlsopfer eindeutig als das seine identifiziert.

Ungeachtet dessen beteuerte der Angeklagte, dass er das Grillbesteck bereits fünf Monate zuvor bei der AWO in Rheinfelden erstanden hatte. Überhaupt legte der Angeklagte während der Hauptverhandlung einen ganzen Stapel von Quittungen über die als gestohlen eingestuften Gegenstände vor.

Da der Hauptgeschädigte, dem der Angeklagte die ganzen Gartengeräte und den Kleingarten verkauft hatte, unentschuldigt nicht erschienen war, wird die Verhandlung in einer Woche fortgesetzt.

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