Aber die Geschichte geht noch weiter. Der Beschuldigte soll seinem Kunden in der Schwörstädter Kleingartenanlage eine Parzelle von geschätzt 1000 Quadratmetern für 500 Euro verkauft haben. Natürlich gehört dem Angeklagten die Parzelle nicht.
Als es sich der vermeintliche Erwerber in dem Kleingarten gemütlich machte, tauchte die Polizei auf, da diese den tatsächlichen Eigentümer des Kleingartens kannte. Dabei wurden gleich die erworbenen Gerätschaften sichergestellt. Sie passten zumindest teilweise zu den vorherigen Diebstählen.
Einige Tage später wurde der Beschuldigte in seinem Auto angehalten. In seinem Kofferraum fand die Polizei mehrere Gegenstände, darunter ein Grillbesteck. Dieses wurde von einem der Diebstahlsopfer eindeutig als das seine identifiziert.