Der Staatsanwalt bezeichnete diese Angaben als Schutzbehauptung. Da für den einen Angeklagten das erwähnte Urteil wegen des Überfalls einzubeziehen war, beantragte er eine Erhöhung das alten Urteils um vier Monate auf ein Jahr und zehn Monate sowie 80 Stunden gemeinnützige Arbeit. Für den Anderen lautete der Strafantrag auf 100 Stunden Arbeit. Beide gehen derzeit keinerlei Beschäftigung nach.
Das Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Richter Martin Graf verurteilte den ersten Angeklagten zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung sowie 70 Arbeitsstunden. Ferner muss er sich um eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle bemühen und dies dem Gericht nachweisen. Der zweite Angeklagte kam mit 70 Stunden gemeinnütziger Arbeit davon.
Da alle Parteien den Rechtsmittelverzicht erklärten, ist das Urteil rechtskräftig.