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Rheinfelden Ausrede verfängt nicht

Die Oberbadische
Zwei Rheinfelder mussten sich vor Justitia verantworten und erhielten Jugendstrafen. Foto: Archiv Foto: Die Oberbadische

Prozess: Lörracher Gericht verhängt Jugendstrafen

Rheinfelden (dr). Drei heranwachsende Männer und zwei gestandene Mannsbilder waren am 25. September 2015 in eine Schlägerei verwickelt. Am Dienstag verurteilte das Jugendschöffengericht Lörrach zwei der jetzt 19 Jahre alten Männer wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung beziehungsweise zu 70 Stunden gemeinnütziger Arbeit.

Auch der Angeklagte mit der Jugendstrafe muss als Bewährungsauflage 70 Stunden Arbeit ableisten. Der dritte junge Täter wurde bereits rechtskräftig von einer Jugendrichterin zu 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.

Zum Hergang: Die beiden 48 und 51 Jahre alten Geschädigten hatten sich mitten in der Rheinfelder Innenstadt in einem Café getroffen. Plötzlich sei durch das große Fenster ein Lichtgewitter mit einem Laserpointer hereingebrochen. Die beiden Geschädigten hätten das Lokal verlassen und den drei jungen Männern wohl etwas zugerufen. Auf jeden Fall hätten die Drei sich provoziert gefühlt und eine Schlägerei angefangen. In deren Verlauf soll der 48-Jährige niedergeschlagen und mehrmals gegen den Kopf getreten worden sein. Dabei sei ihm ein Stück eines Backenzahnes abgebrochen. Dem älteren Geschädigten sei die Brille zerbrochen und er habe ein blaues Auge gehabt.

Einer der Beschuldigten ist dem Gericht kein Unbekannter. Im Oktober 2015 war er vom gleichen Gericht wegen eines bewaffneten Raubüberfalls auf eine Tankstelle in Wehr, schwerer räuberischer Erpressung sowie über 100 Fälle von Marihuanahandel zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden (wir berichteten). Auch beim neuerlichen Verfahren wurden ihm 30 Fälle des Erwerbs von Marihuana zur Last gelegt. Der andere Angeklagte ist bisher unbescholten.

Während der schon einmal Verurteilte den Erwerb des Betäubungsmittels bereitwillig einräumte, bezeichneten beide die Schlägerei als Verteidigungshandlungen. Die älteren Männer hätten sie zuerst beleidigt und angegriffen.

Der Staatsanwalt bezeichnete diese Angaben als Schutzbehauptung. Da für den einen Angeklagten das erwähnte Urteil wegen des Überfalls einzubeziehen war, beantragte er eine Erhöhung das alten Urteils um vier Monate auf ein Jahr und zehn Monate sowie 80 Stunden gemeinnützige Arbeit. Für den Anderen lautete der Strafantrag auf 100 Stunden Arbeit. Beide gehen derzeit keinerlei Beschäftigung nach.

Das Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Richter Martin Graf verurteilte den ersten Angeklagten zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung sowie 70 Arbeitsstunden. Ferner muss er sich um eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle bemühen und dies dem Gericht nachweisen. Der zweite Angeklagte kam mit 70 Stunden gemeinnütziger Arbeit davon.

Da alle Parteien den Rechtsmittelverzicht erklärten, ist das Urteil rechtskräftig.

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