Rheinfelden Bauabsicht an der Rührberger Straße macht Probleme

Die Oberbadische
Das Bauvorhaben auf diesem Grundstück an der Rührbergerstraße in Herten macht dem Ortschaftsrat und den Anwohnern Probleme. Foto: Heinz Vollmar Foto: Die Oberbadische

Anwohner werfen Ortschaftsrat Herten zu geringe Entschlossenheit vor / 14 Wohneinheiten geplant

Rheinfelden-Herten (mv). Eine Bauvoranfrage für ein Mehrfamilienhaus mit 14 Wohneinheiten an der Rührberger Straße in Herten vom Januar dieses Jahres macht den betroffenen Anliegern und auch den Ortschaftsräten zunehmend Probleme.

Nachdem der Ortschaftsrat im Januar mit einer Enthaltung der Bauvoranfrage zustimmte, hatte die verfahrensbeteiligte Nachbarschaft Einspruch gegen das Vorhaben beim Regierungspräsidium eingelegt. Nach Angaben der vom Bauvorhaben betroffenen Nachbarschaft, die in der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Herten am Dienstag auch in großer Zahl vertreten war, sei die Zustimmung des Ortschaftsrates vom Januar diesen Jahres nach einem Vororttermin für nichtig erklärt worden. Dies würde zumindest eine Aktennotiz des Regierungspräsidiums aussagen, so die betroffene Anwohner. In der Sitzung am Dienstag monierten sie mangelnden Rückhalt vom Ortschaftsrat und forderten eine Veränderungssperre für das Planungsgebiet und einen Bebauungsplan.

Der Investor legte indes in der Sitzung am Dienstag zwei weitere Bauvoranfragen vor. Diese betrafen eine abgeänderte Version des Vorhabens vom Januar mit erweiterten Plänen sowie eine weitere Version, die nun eine Bebauung mit zwei Baukörpern vorsieht. Eine Entscheidung für oder gegen die eine oder andere Variante vertagte der Ortschaftsrat jedoch. Statt dessen forderte er die Verwaltung auf, einen Bebauungsplan „Herten Mitte“ für den unbeplanten Innenbereich des Ortsteils Herten aufzustellen. Dies solle für zwei Teilbereiche, den Dorfkern nördlich der Hauptstraße sowie das Gebiet Nägele erfolgen.

Zudem soll die Bauverwaltung prüfen, welche rechtlichen und finanziellen Auswirkungen eine etwaige Veränderungssperre hätte.

Als Begründung führt der Ortschaftsrat an, dass bereits im Dezember des Vorjahres beschlossen worden sei eine Überplanung des betreffenden Gebietes anzustreben. Eine entsprechende Bauleitplanung soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung langfristig sichern und auch Fehlentwicklungen vermeiden. Darüber hinaus sollen Einzelentscheidungen von konfliktträchtigen und nachbarschaftsrelevanten Bauvorhaben in Zukunft vermieden werden, so das Credo der Hertener Ortschaftsräte.

Die Antwort der Anlieger kam prompt: „Die gestrige Bekanntgabe hat uns sehr enttäuscht. Wir hätten uns mehr Entschlossenheit gewünscht. Besonders bitter ist für uns die Ausrede, dass eine Veränderungssperre nicht mit gutem Gewissen beantragt werden kann, weil unsere Ortschafträte sich mit den Konsequenzen nicht genügend auskennen.“

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