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Rheinfelden Der „Kapfweg“ wird abgespeckt

Die Oberbadische
Oberbürgermeister Klaus Eberhardt (rechts) erläutert den Anwohnern sowie dem Bau- und Umweltausschuss den veränderten Bebauungsplan „Kapfweg“. Foto: Ulf Körbs Foto: Die Oberbadische

Bauausschuss billigt verkleinerten Bebauungsplan für das Verfahren und verlängert Veränderungssperre

Von Ulf Körbs

Rheinfelden. Der Bebauungsplan „Kapfweg“ geht in kleinerer Form als ursprünglich geplant in die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Das hat der Bau- und Umweltausschuss am Donnerstag beschlossen.

Dem Beschluss in öffentlicher Sitzung, an der auch einige Anwohner teilnahmen, war eine Ortsbesichtigung vorangegangen, während die Stadtplanerin Ursula Philipps und Oberbürgermeister dem Ausschuss und den Nachbarn drei Planungsvarianten vorstellten. Dieser Außentermin war bekanntlich bei der ersten Behandlung des Themas im vergangenen November beschlossen worden, weil man die örtliche Situation besser kennen lernen wollte.

Die Vorbehalte der Anlieger formulierte am Donnerstag Nachbarin Patricia Hauf im Gespräch mit unserer Zeitung: „Die Nachbarn sind schon dafür, dass hier etwas passiert. Aber wir befürchten, dass die ursprünglich geplanten 14 Wohneinheiten den Kapfweg überlasten würden.“ Der positive Aspekt ist, dass die beiden nach Angaben von Investor Horst Eichler „schon seit Jahren unbewohnten“ Altbauten weichen werden. Als eher negativ dagegen wird die Verkehrsbelastung des engen und steilen Kapfwegs sowie vor allem die Geschossigkeit der beiden Gebäude in der zweiten Reihe angesehen.

Dieser Aspekt aber fällt jetzt weg, denn SPD-Stadtrat Willi Hundorf konnte sich mit seinem Antrag durchsetzen, diese Häuser auf zwei Etagen zu begrenzen, obwohl Planerin Philipps festhielt: „Wir sind durchaus der Meinung, dass drei Geschosse städtebaulich vertretbar sind.“

Städtebauliche Aspekte beherrschen auch die Planung für das Gebäude an der Beuggener Straße zwischen ehemaliger Uhrenfabrik und dem Haus „Sonne“, das ebenfalls zu dem Vorhaben gehört. Hier wurde nicht auf die Geschosszahl abgehoben, sondern auf Trauf- von 6,50 Metern und Firsthöhe von 11,50 Metern und einem Satteldach. „Wir müssen hier die beiden anderen Gebäude berücksichtigen“, erläuterte Eberhardt diese Überlegungen. Zugleich betonte er, dass man sich grundsätzlich gegen eine Bebauung nur schwer wehren könne, da es sich um eine Baulücke handele. Allerdings liege bislang nur eine Bauvoranfrage vor und das Areal wird als Parkfläche genutzt.

Kompliziert kann es werden, wenn die Voranfrage in einen Bauantrag münden sollte. Denn dann geriete der Sonnen-Investor möglicherweise unter Druck. „Derzeit laufen da nur Sanierungsarbeiten“, erläuterte Wolfgang Lauer, Leiter der Bauverwaltung. Aber sollte die möglicherweise angedachte gastronomische Nutzung Wirklichkeit werden, käme die Stellplatzfrage auf den Besitzer zu. Genaues zur künftigen Nutzung ist laut Lauer derzeit nicht bekannt: Eine Gastronomie im Gebäude entspricht „der unverbindlichen Vorstellung des Investors“, schränkt der Bauverwaltungschef ein. Wobei es sich nicht um den der anderen Bauvorhaben handelt.

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