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Rheinfelden Der Vergleich steht

Die Oberbadische
Die Wohnbau Rheinfelden und ihr Sozialarbeiter schlossen gestern vor dem Arbeitsgericht in Lörrach einen Vergleich. Foto: Ulf Körbs Foto: Die Oberbadische

Wohnbau und Sozialarbeiter trennen sich

Von Gottfried Driesch

Rheinfelden. Bei einem Gütetermin wurde gestern vor Arbeitsrichter Werner Kellner im Rechtsstreit um die Kündigung des Sozialarbeiters Holger Giese durch die Städtische Wohnbaugesellschaft Rheinfelden ein Vergleich geschlossen. Zur Beendigung des gekündigten Arbeitsverhältnisses am 31. März dieses Jahres erhält Giese eine Abfindung von 37 815 Euro brutto.

Dem Diplom-Sozialarbeiter Holger Giese war Ende Oktober des vergangenen Jahres eine ordentliche, betriebsbedingte Kündigung zugegangen. Der Geschäftsführer der Wohnbau, Dieter Burger, hatte dies mit der Auflösung der Abteilung „Soziales Management“ begründet. Seit 2004 arbeitete Giese in diesem Bereich, um soziale Konflikte, Spannungen und Streitigkeiten der Bewohner der rund 1800 Mietwohnungen der Wohnbau zu vermitteln und zu schlichten. Ferner war er für die Organisation von Mieterfesten zuständig. Diese Aufgaben sollen laut Burger nach einer geplanten Umstrukturierung ab April dieses Jahres von der personell aufgestockten Vermietungsabteilung im Beschwerdemanagement wahrgenommen werden.

Richter Kellner betonte, dass es durchaus im Ermessen eines Arbeitgebers liege, seinen Betrieb umzustrukturieren und damit auch Personal zu entlassen. Pikant an der Geschichte war jedoch, dass die Wohnbau Rheinfelden nur acht Tage nach der Kündigung des Mitarbeiters zwei Stellen in einer Zeitungsanzeige ausgeschrieben hatte. Eine davon sei im kaufmännischen Bereich gewesen. In einem berufsbegleitenden Studium hatte Holger Giese den Titel eines Betriebswirtes erworben – er hätte also in das Anforderungsprofil gepasst.

Der Arbeitsrichter betonte, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts der gekündigte Arbeitnehmer durchaus einen Beschäftigungsanspruch habe, wenn gleichzeitig in dem Unternehmen offene Stellen existierten.

Möglicherweise bewegte diese Aussicht den Geschäftsführer der beklagten Wohnbau dazu, nach einer kurzen Beratung mit seiner Rechtsvertreterin einen Vergleich von zunächst 35 000 Euro vorzuschlagen. Nach einer Vermittlung durch den Arbeitsrichter einigte man sich schließlich auf 37 815 Euro. Ferner wurde dem Kläger ein gutes qualifiziertes Arbeitszeugnis zugesichert.

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