^ Rheinfelden: Die Strafe fällt noch milde aus - Rheinfelden - Verlagshaus Jaumann

Rheinfelden Die Strafe

Die Oberbadische

Schwörstädter vor dem Amtsrichter

Von Gerd Lustig

Schwörstadt. Es hätte weit schlimmer kommen können. In der Tat, ein 28-Jähriger aus Schwörstadt kam jetzt beim Amtsgericht Lörrach relativ glimpflich davon. 60 Tagessätze à 15 Euro Geldstrafe, zu zahlen in Raten von jeweils 100 Euro: So lautete das Urteil von Richter Dietrich Bezzel wegen Betrugs. Damit folgte er genau dem Antrag der Staatsanwältin.

Das Gericht ließ vor allem deshalb Milde walten, weil der Angeklagte nicht nur vollumfänglich ein Geständnis abgelegt hatte, sondern auch erfolgreich an der Wiedergutmachung des durch seine Taten entstandenen Schadens mitwirkte. Weil vor allem der Strafantrag wegen Einbruchs zurückgezogen worden war, und die Sache daher auch im Rahmen eines sogenannten Famliendiebstahls einzustellen war, fiel das Urteil letztlich so aus, wie es ausfiel. „Der Wohnungseinbruch hätte sonst weit schwerer gewiegt“, so der Richter.

Angetrieben von Geldproblemen und auch an diesem Tag ermutigt durch Alkoholkonsum, war der Angeklagte im August 2014 in die Wohnung seines Bruders eingebrochen. Dabei hatte er ein Fenster aufgebohrt, war eingestiegen und hatte ein Notebook im Wert von 250 Euro geklaut.

Dieses wiederum tauschte er gegen er zwei gebrauchte Handys, die er von einem ahnungslosen Dritten erhielt und die er hernach verkaufen wollte. Dazu kam es allerdings nicht, denn die Taten flogen auf. Der Bruder, der zunächst sauer war, sich jetzt aber wieder mit dem Angeklagten ausgesöhnt hat, erhielt sein Notebook zurück. Der andere Geschädigte bekam eines der Handys zurück, das zweite, bereits verkauft worden war, wurde mit 150 Euro abgegolten. Und so zog er den Strafantrag ebenfalls zurück.

„Was hat Sie eigentlich damals geritten?“, wollte Amtsrichter Bezzel wissen. „Ich weiß auch nicht, es war eine blöde Idee“, gestand der Angeklagte. Das später gefällte Urteil hielt er für „angemessen“. Weil sein früherer Arbeitgeber nur unregelmäßig gezahlt habe, habe er Geldprobleme gehabt, und so habe er dann den Wohnungseinbruch verübt. Froh ist er, dass sich der Zorn des Bruders wieder gelegt hat und Kontakt besteht.

Und dass so etwas in Zukunft nicht mehr passiere, dafür sorge schon seine Freundin. „Die würde mir die Ohren lang ziehen“, so der 28-Jährige, der in früheren Jahren auch schon mal wegen Besitz von Betäubungsmitteln und zuletzt wegen Schwarzfahrens verurteilt worden war.

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