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Rheinfelden Eltern müssen mehr bezahlen

Die Oberbadische
Auch für die Kindergärten der kirchlichen Träger ändern sich die Gebühren. Foto: Rolf Rombach Foto: Die Oberbadische

Kindergärten: Neue Gebührenstaffel in Rheinfelden

Rheinfelden (rom). Der Gemeinderat hat vor der Sommerpause neue Gebühren für die Kinderbetreuung in der großen Kreisstadt beschlossen, die auch von weiteren Trägern der Einheitlichkeit wegen übernommen werden. Zuvor gab der Sozialausschuss bereits grünes Licht für die Anhebung der Elternbeträge um acht Prozent zum 1. Januar 2018. Um einen künftigen Sprung in ähnlicher Höhe zu vermeiden, wird eine jährliche Dynamik von drei Prozent hinzugefügt. Unter anderem durch den Tarifabschluss 2015, der dem Personal erhebliche Verbesserungen brachte, stiegen die Kosten 2016 für den Gesamthaushalt um rund zehn Prozent.

„Wir sind im Vergleich zu anderen Gemeinden in der Region noch immer sehr günstig. Es war wichtig, hier die doppelte Sozialstaffelung beizubehalten“, erläuterte Rathaussprecherin Chantal Hommes-Olaf. Die Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen steigen kontinuierlich und schmälern daher den Kostendeckungsgrad, dessen landesweiter Richtwert mit 20 Prozent angestrebt ist. Rheinfelden strebt mit ihren kirchlichen und freien Trägern den Wert von 18 Prozent zwar an, geht aber davon aus, diesen nicht erreichen zu können, weswegen als Sekundärziel der Wert von 16 Prozent nicht unterschritten werden soll, wie es in den Jahren 2013 (15,3 Prozent) und 2014 (15,4 Prozent) geschehen ist.

Das qualitativ hochwertige Bildungsangebot in den 20 Einrichtungen für Kinder zwischen acht Monaten und sechs Jahren soll keine Abstriche erhalten. Erreicht wird dieses durch regelmäßigen Austausch sowie Aus- und Fortbildungen. Da alle Fördermöglichkeiten ausgeschöpft seien, müssen die Elternbeiträge erhöht werden. Diese richten sich gestaffelt nach dem Jahresbruttoeinkommen und werden für Haushalte mit mehreren Minderjährigen ebenfalls verringert. Folglich bezahlt eine Familie mit zwei Kindern und einem Jahreseinkommen bis zu 41 000 Euro künftig 57 Euro (bisher 53 Euro).

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