Rheinfelden Er lebt vom Klauen

Die Oberbadische
Wegen mehrer Diebstähle und einer Hehlerei wurde ein in Rheinfelden ansässiger 31-Jähriger zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt. Foto: Archiv Foto: Die Oberbadische

Prozess: Angeklagter ist schuldig

Rheinfelden (dr). Mit gleich zwei Freiheitsstrafen von sieben und acht Monaten, beide zur Bewährung ausgesetzt, endete am Mittwoch am Amtsgericht Lörrach ein Prozess wegen besonders schweren Fällen von Diebstahl. Der 31 Jahre alte Angeklagte aus Tunesien wurde schuldig gesprochen, zwischen Mai und August 2015 acht Diebstähle und eine Hehlerei begangen zu haben.

Der Beschuldigte hat eine wahre Rundreise durch Europa hinter sich. Als 2011 der Bürgerkrieg in Libyen ausbrach, habe er in dem Land in einer Raffinerie gearbeitet. Er sei zunächst zurück nach Tunesien, habe sich dann aber gleich mit einem Flüchtlinsboot nach Italien aufgemacht. Über Italien, Frankreich, Deutschland, Schweden, Norwegen, wieder Schweden, Frankreich nach Belgien. Von dort sei er nach Deutschland ausgeliefert worden. Deutschland lieferte ihn nach Italien aus. Bald reiste er in die Schweiz und weiter nach Frankreich. Schließlich landete er wieder in Deutschland. In Norwegen, Belgien, der Schweiz und Deutschland habe er Asylanträge gestellt. „Wenn ich kein Geld hatte, war ich gezwungen zu stehlen“, übersetzte der Dolmetscher für den Angeklagten. Und da kam einiges zusammen.

Die Taten im Einzelnen. Am 9. Mai 2015 stieg er über einen Luftschacht in eine Tiefgarage in Rheinfelden ein und stahl ein Fahrrad mit einem angegebenen Wert von 6000 Euro. Dieses habe er für 20 Euro an einen Albaner verkauft. Nach der Aussage des Beschuldigten habe der Albaner laufend gestohlene Velos aufgekauft. Wenn genug zusammengekommen seien, habe er sie mit einem Lkw nach Albanien geschickt. Problematisch war die Aussage: „Fast alle Mitbewohner der Gemeinschaftsunterkunft in Rheinfelden waren Diebe.“ Er sei regelrecht angeleitet worden. Wenn er kein Geld habe, solle er doch klauen gehen, das machten doch alle.

Weiter ging die Diebesserie am 14. Mai, als er in einer Tiefgarage in Rheinfelden an einem Pkw die Scheibe einwarf und ein Smartphone stahl. Dieses hab er wenig später an seinen Bruder in Tunesien geschickt, da dieser kein Smartphone besessen habe.

Ein am 25. Juli aus einem Hinterhof gestohlenes Mountainbike verkaufte er weiter. Das wurde als Hehlerei geahndet. Am helllichten Tag war er mit einem Mittäter am 7. August zum Bahnhof Steinen gefahren und hatte dort zwei Mountainbikes gestohlen und in einen Kleintransporter geladen.

In der Nacht zum 11. August hatte der Beschuldigte mit eben diesem Mittäter in Grenzach-Wyhlen drei Mountainbikes und ein hochwertiges Skateboard gestohlen und auf den Kleintransporter geladen. Pech war, dass die Polizei gegen 4.15 Uhr den Kleintransporter kontrollierte und das Diebesgut fand.

Als „Nebenschauplatz“ hatte der Angeklagte noch in einem Einkaufszentrum in Weil am Rhein stangenweise Zigaretten gestohlen.

Der Angeklagte räumte die Taten nach anfänglichem Zögern ein.

Der Staatsanwalt stellte fest, dass der Angeklagte im Jahr 2015 fast 1000 Euro per Western Union (Bargeldtransfer) nach Tunesien geschickt habe. Die Herkunft des Geldes blieb unklar. Der Staatsanwalt beantragte unter Einbeziehung eines noch offenen Strafbefehls wegen Diebstahl zwei unabhängige Freiheitsstrafen von acht und sieben Monaten auf Bewährung. Der Angeklagte hatte den Wunsch geäußert, wieder nach Italien zu gehen.

Der Verteidiger nannte den Strafantrag angemessen und redete seinem Mandanten ins Gewissen. Kein Geld zu haben sei keine Rechtfertigung um zu stehlen.

Richter Simon Adam übernahm im Prinzip den Antrag des Staatsanwalts, auch wenn er die Strafhöhen für die beiden Komplexe umdrehte.

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