Fünf Tage hatte das Gericht verhandelt (wir berichteten). Dem Angeklagten wurde die Tötung seiner 46 Jahre alten ehemaligen Lebensgefährtin in der Nacht zum 26. September des vergangenen Jahres vor deren Wohnung in Degerfelden zur Last gelegt. Nach dem Verlauf der Verhandlung hatte der Angeklagte wohl die Trennung von der Frau nicht verkraftet.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte der alleinige Täter gewesen sei. Dieser hatte sich weder bei der Polizei noch vor Gericht zu der Tat geäußert. Das Urteil nahm er ohne jede Regung entgegen. Nur dass er in Revision gehen wolle, ließ er verlauten.