Rheinfelden Es war klar Mord

Die Oberbadische

Urteil: Lebenslange Haftstrafe

Rheinfelden/Freiburg (dr). Wegen Mordes wurde der 56 Jahre alten Mann, der zuletzt in Karsau gewohnt hatte, zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Freiburg stützte das Urteil auf das Mordmerkmal niederer Beweggründe.

Fünf Tage hatte das Gericht verhandelt (wir berichteten). Dem Angeklagten wurde die Tötung seiner 46 Jahre alten ehemaligen Lebensgefährtin in der Nacht zum 26. September des vergangenen Jahres vor deren Wohnung in Degerfelden zur Last gelegt. Nach dem Verlauf der Verhandlung hatte der Angeklagte wohl die Trennung von der Frau nicht verkraftet.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte der alleinige Täter gewesen sei. Dieser hatte sich weder bei der Polizei noch vor Gericht zu der Tat geäußert. Das Urteil nahm er ohne jede Regung entgegen. Nur dass er in Revision gehen wolle, ließ er verlauten.

Die Schwurgerichtskammer unter dem Vorsitz von Richterin Eva Kleine-Cosack sah das Mordmerkmal „aus niederen Beweggründen“ als erwiesen an. Die vom Staatsanwalt genannten weiteren Mordmerkmale „Heimtücke“ und „Grausamkeit“ ließen sich nicht hinreichend beweisen, sagte Kleine-Cosack in der Urteilsbegründung. Auch die vom Staatsanwalt beantragte Feststellung der besonderen Schwere der Schuld wurde nicht getroffen. So könnte der Angeklagte, sofern das Urteil rechtskräftig wird, bei einer günstigen psychologischen Prognose nach 15 Jahren auf Bewährung entlassen werden.

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