Rheinfelden Falscher Verdacht

Die Oberbadische

Gericht: Misteriöser Einbruch

Von Gerd Lustig

Rheinfelden/Lörrach. „Ich gehe in jedem Fall in die Berufung, egal wie es ausgeht“, hatte der Angeklagte noch vor Beginn der Fortsetzungsverhandlung im Prozess wegen falscher Verdächtigungen gegen ihn und seine mitangeklagte Freundin (wir berichteten) angekündigt. Gut eine halbe Stunde später ging er dann aber doch auf den Vorschlag von Amtsrichter Simon Adam ein. Der Vorsitzende hatte nämlich die Einstellung des Verfahrens gegen Auflage angeboten. Und damit meinte er die Zahlung von 400 Euro für den Angeklagten und 100 Euro für die Partnerin an den Bezirksverein der sozialen Rechtspflege. „Ich will Ihnen keine Steine in den Weg legen“, ließ der Richter Milde walten. Gleichwohl gilt dieses Angebot lediglich als vorläufig. Denn sollte das Duo das Geld nicht innerhalb von zwei Monaten bezahlen, wird das Verfahren nochmals neu aufgerollt.

Falschen Verdacht nicht ausgeräumt

„Sie haben es versäumt, den erhobenen falschen Verdacht auszuräumen“, hatte der Richter dem 44-Jährigen zuvor vorgehalten. Der hatte nämlich nach einem Einbruch in seine Wohnung im Mai 2016 nicht nur einen Mann verdächtigt, der dem Angeklagten bei der Renovierung von Haus und Werkstatt geholfen hatte, diverse Gegenstände gestohlen zu haben. Auch die Liste der angeblich gestohlenen Gegenstände, die er bei der Polizei zwei Wochen nach dem Einbruch geltend gemacht hatte, war deutlich zu umfangreich ausgefallen. Fast die Hälfte der Sachen war nämlich bei einer vom Angeklagten freiwillig eingeräumten Hausdurchsuchung durch die Polizei wieder aufgetaucht. „Wir haben die Sachen in dem Chaos dann wiedergefunden“, hatte der Mann vor dem Amtsgericht am ersten Verhandlungstag ausgesagt. Außerdem hatte die Polizei keinerlei Spuren für den Einbruch gefunden. „Das kann ich fast ausschließen“, gab der ermittelnde Kripo-Beamte zu Protokoll –,

„Sie müssen bei der Polizei schon genaue Angaben machen“, hatte zuvor auch die Staatsanwältin den Angeklagten nahegelegt. Der 44-Jährige und die 37-Jährige, die eigens wegen des vermeintlichen Einbruchs aus dem Türkei-Urlaub drei Tage früher zurückgekommen waren, gaben indes an, der ermittelnde Kripo-Beamte habe ihnen bei der Aufstellung der gestohlenen Sachen bedeutet: „Machen Sie so, wie Sie meinen.“ Überdies warte er ja noch immer auf die Auswertung der DNA-Spuren in der Wohnung. Wie der Kriminalbeamte aber im Zeugenstand aussagte, seien Spuren zwar gesichert, nicht aber weiter ausgewertet worden.

Dass es „irgendwie komisch“ gewesen sei, zumal an zwei Besuchen jeweils die Tür der Wohnung offenstand, als sie zum Blumengießen vorbeischauen wollte, sagte die Mutter des Angeklagten als Zeugin aus. Beim zweiten Mal habe sie auch festgestellt, dass sämtliche Parfüm-Flaschen fehlten sowie Schubladen aufgerissen, Kissen und Kleidung herumgelegen sowie ein Flachbild-Fernseher am Boden gelegen hätte.

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