^ Rheinfelden: Kürzewegplan kommt langsam voran - Rheinfelden - Verlagshaus Jaumann

Rheinfelden Kürzewegplan kommt langsam voran

Die Oberbadische

Bebauungsplan soll ausgelegt werden

Rheinfelden (kör/mv). Die beinahe „unendliche Geschichte“ vom „Bebauungsplan Kürzeweg“ neigt sich dem Ende zu. Nachdem der Ortschaftsrat Herten zugestimmt hatte, empfahl der Bauausschuss dem Gemeinderat die Offenlegung.

Während der Bauausschusssitzung hatte Oberbürgermeister Klaus Eberhardt nicht nur festgestellt, mit dem Ergebnis sehr zufrieden zu sein, sondern auch darauf verwiesen, dass der Ortschaftsrat einstimmig grünes Licht gegeben habe. In beiden Gremien stellten Bauamtsleiter Wolfgang Lauer und Christiane Ripka, stellvertretende Abteilungsleiterin der Stadtplanungs-und Umweltabteilung, das Planwerk vor, das auf Grundlage eines Gestaltungsplans bereits öffentlich auslag und mit Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange sowie von betroffenen Bürgern inklusive entsprechender Lösungsvorschläge ausgestattet ist.

Ziel sei es gewesen, so Christiane Ripka, einen möglichst für alle beteiligten Anlieger konsensfähigen Plan zu entwickeln. Der nun vorliegende Entwurf, zu dem es insgesamt 13 Stellungnahmen, davon acht von Trägern öffentlicher Belange, gegeben hat, beinhalte nun eine sehr maßvolle Nachverdichtung, wobei man darauf achtete, dass zwischen der bereits bestehenden Bebauung an der Hauptstraße und der künftigen Bebauung im Plangebiet auch ein Freiraum geschaffen werde, der nicht bebaut werden kann. Man habe diesbezüglich mit allen Anliegern Gespräche geführt und sehr viel Aufklärungsarbeit geleistet, so auch Bauamtsleiter Wolfgang Lauer. Ripka erklärte indes, dass der Geltungsbereich des Bebauungsplans an die Abgrenzung des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Leimgrube II A“ angepasst wurde. Der Plan gliedere sich darüber hinaus in einen einfachen und einen qualifizierten Teil. Der einfache Teil umfasse die bereits bebauten Flurstücke, während im qualifizierten Teil die Neuplanungen im Innenbereich liegen würden.

Lauer verwies während der beiden Sitzungen auch auf das nach den Vorschriften des Baugesetzbuches angeordnete Umlegungsverfahren für das Gebiet des Bebauungsplanes Kürzeweg. Die entsprechende Anhörung der Eigentümer soll im August erfolgen. Dann ergehe ein Umlegungsbeschluss, der jedem auch zugestellt würde. Dieser Beschluss enthalte auch etwaige finanzielle Folgen im Rahmen der Umlegung, insofern werde auch bei diesem Verfahren alles gemeinsam mit den betroffenen Bürgern geschehen. Sollte das Umlegungsverfahren auch von der Bereitschaft der Bürger begleitet werden, dann könne dieses auch schnell abgeschlossen werden.

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