Rheinfelden Verliert Stadt die Verhältnismäßigkeit?

Die Oberbadische

Vereinsfeste: Gesetzlich notwendige Auflagen werden stärker beachtet / „Wilde“ sagen ab

Verliert die Stadt die Verhältnismäßigkeit bei den Auflagen für Vereinsfeste? Diese Frage drängt sich auf angesichts der Absage ihres Jubiläumsfestes von der Karsauer „Wilde“-Clique und der Klagen der „Latscharis“ im Vorfeld ihres Bierfestes.

Rheinfelden. „Wir wollen keine Feste kaputt machen“, beteuerte gestern Dominic Rago, Leiter des Ordnungsamtes. Oberbürgermeister Eberhardt ergänzte: „Sicherheit ist ein hohes Gut und unsere Auflagen sind kein Selbstzweck, sondern für die Bürger und Vereine.“ Denn im Fall eines Falles hafte die Vereinsführung.

Rückblick

Anlass zu diesen Feststellung ist die Absage der Karsauer Fasnachtsclique, die ihr Fest anlässlich ihres 50. Geburtstages am Wochenende, 20./21. August, in der Festhalle des SV Karsau. feiern wollte. Als Grund gibt der Vorstand in einer im Internet veröffentlichten Stellungnahme das „ernüchternde Ergebnis“ einer Begehung durch die Stadt an, worauf die Genehmigung nicht erteilt wurde. Begründung: Es fehlt an Fluchtwegen und Brandsicherheit. Zudem bestünden baurechtliche Mängel, wie Wolfgang Lauer, Leiter des Baurechtsamtes, erklärte. Zugleich erheben die Fasnächtler den Vorwurf, die Mängelbescheinigung sei so sehr kurzfristig erfolgt, dass keine Alternative mehr geschaffen werden konnte.

Zeitlicher Ablauf

Dem sei nicht so, gibt Rago den schwarzen Peter zurück: Der von der Verwaltung neu erstellte Fragebogen, in dem die Vereine alle Punkte für eine Genehmigung erfahren, sei bereits am 8. März an die Clique geschickt worden. Da sie sich aber in Schweigen hüllte, sei sie am 7. Juli noch einmal erinnert worden, worauf die Antwort am 14. Juli einging und die Besichtigung am 27. Juli erfolgte. Also sei nicht die Verwaltung, sondern die Clique verantwortlich. Zudem habe man Alternativen, wie die Karsauer Festhalle, vorgeschlagen, ergänzen Rago und Lauer.

Hintergrund

Oberbürgermeister Klaus Eberhardt verwies im Pressegespräch auch darauf, dass sich insbesondere die Brandschutzauflagen nach der Katastrophe bei der Duisburger Love-Parade und dem Brand einer Behinderteneinrichtung in Titisee-Neustadt stark verschärft wurden. Hierauf seien auch die Ortsvorsteher im November 2015 und die Vereine bei der Hauptversammlung des Trottoirfestvereins, dessen Fest nicht in Gefahr sei, hingewiesen worden. Jetzt will die Verwaltung prüfen, welche Veranstaltungsstätten generell als solche überhaupt in Frage kommen.

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