Lösungssuche der Bürgermeisterin
Trautwein-Domschat legte noch einmal sehr genau dar, wie es sich haftungsrechtlich verhält, wenn das Bad nach wie vor freien Zugang zum Rhein ermöglichen würde. Zwar gebe es das „Jedermanns-Recht“, aber dies sei nicht gegeben, da das Bad bewirtschaftet wird. In einem solchen Fall müsste der Badbetreiber die Haftung für etwaige Unfälle auch für den Rhein übernehmen, wenn Menschen darin baden und vom Gelände aus den Rhein erreichen können. Das habe schließlich zum Bau des Zaunes geführt.
Als mögliche Lösung regte die neue Bürgermeisterin wie auch ein eigens beauftragtes Büro an, anstatt des Zaunes eine attraktive Barriere zu errichten, die das Schwimmbad zum Rhein hin abschottet. Daneben könnten auch in Absprache mit den Fischereiverbänden Flachwasserzonen zum Rhein hin gebaut werden, um einerseits den Belangen der Fischerei Rechnung zu tragen, andererseits aber auch die Uferzone zu verschönern.