Rümmingen Innenentwicklung im Visier

Weiler Zeitung
Der Bahnübergang in Rümmingen stand im Mittelpunkt der Beratungen zur Innenentwicklung im Ort. Foto: ag Foto: Weiler Zeitung

Gemeinderat: Keine Enteignung für Sichtdreieck an Bahnlinie

Rümmingen (db). Die Innenentwicklung von Rümmingen schreitet voran. Der Gemeinderat hat den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Ortsetter“ als Satzung beschlossen, und damit das formelle planungsrechtliche Fundament gelegt.

Diplom-Ingenieur Winfried Arens von der Stadtbau Lörrach erläuterte in der öffentlichen Sitzung die endgültige Beschlussfassung, in der auch die Stellungnahmen berücksichtigt wurden, die bei der erneuten Offenlegung zu den ergänzten oder geänderten Teilen eingegangen waren.

Der Zweckverband Kandertalbahn hatte die Berücksichtigung eines Sichtdreiecks zur Sicherung des Bahnübergangs Schallbacherstraße K 6327 beantragt. Die entsprechenden Festsetzungen seien im Bebauungsplan bereits enthalten. Die Dimension der Sichtfläche ergebe sich abweichend von den Forderungen des Zweckverbands jedoch aus dem Standort bestehender Gebäude und dem im Vorgängerplan festgesetzten, im Änderungsverfahren reduzierten Baufenster. Eine noch weitergehende Reduzierung des Baufensters zu Lasten des Grundstückseigentümers käme einer Enteignung gleich, stellte Arens fest.

Außerdem umfasse das Basis-Sichtdreieck nur Flächen, die ohnehin nicht bebaut werden könnten, darunter Gleisanlagen, Grundstücke der Kandertalbahn und einen landwirtschaftlichen Weg.

Keinen Sinn machten außerdem die gesetzlichen Forderungen, Lichtreklame auf öffentlichen oder privaten Flächen als Hinweis in den Bebauungsplan mit aufzunehmen. Straßenbeleuchtungen, Lichtreklamen und Werbeanlagen mit spiegelnden oder reflektierenden Materialien seien ohnehin nach den örtlichen Bauvorschriften ausgeschlossen. Dazu komme die geltende Straßenverkehrsordnung und weitere gesetzliche Regelungen, die auch ohne Hinweis im Bebauungsplan gültig seien.

„Es gibt keinen Grund, den Geltungsbereich zu vergrößern und eine Überreglementierung vorzunehmen, die eher zur Verwirrung als zur Klarheit beiträgt“, erklärte Winfried Arens.

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