Beim Satzungsentwurf orientierte man sich an vergleichbaren Satzungen innerhalb des Gemeindeverwaltungsverbands Vorderes Kandertal. Sie enthält eine Hausordnung und legt die Höhe der Benutzungsgebühren einer Unterkunft fest. Diese beträgt zwölf Euro pro Monat und selbstbewohntem Qua-dratmeter, darin enthalten sind die Möblierung und sämtliche Nebenkosten inklusive Mülllabfuhr sowie Strom- und Wassergebühren. Diese Benutzungsgebühren, so Gräßlin, trage dann das Landratsamt.
Im Januar dieses Jahres lief der Gaskonzessionsvertrag zwischen der „Badischen Gas- und Elektrizitätsversorgung Aktiengesellschaft“ Lörrach und dem Zweckverband für die Gas- und Stromversorgung von Lörrach und Umgebung aus. Davon ist auch Schallbach betroffen. Um die Konzession hatten sich die Energiedienst Holding AG, Laufenburg und die Badenova beziehungsweise die „bnNetze GmbH“, Freiburg – so die korrekte Bezeichnung – beworben. An sich beliefere die „bnNetze“ schon das ganze Jahr hindurch Schallbach mit Gas, so Gräßlin, doch da das Bundeskartellamt einen Verfahrensfehler festgestellt hat, habe die Konzessionsvergabe nun erneut beschlossen werden müssen. In der Sitzung des Zweckverbands habe sich eine Mehrheit für die „bnNetze GmbH“ ausgesprochen. Dem schloss sich der Gemeinderat nun an.