Bei der Ausweisung von potenziellen Windkraftstandorten strebt Schliengen in der Verwaltungsgemeinschaft (VWG) mit Bad Bellingen eine Kooperation mit der Verwaltungsgemeinschaft Kandern/Malsburg-Marzell an. Von Claudia Bötsch Schliengen. Ein entsprechender Beschluss wurde mehrheitlich in der jüngsten Gemeinderatssitzung gefasst, als es um den Teilflächennutzungsplan Windkraft ging. Die Grünen-Fraktion mit Georg Hoffmann, Bernhard Genswein und Michaela Fohmann stimmte dagegen, gleiches gilt für Barbara Theurer von der SPD. CDU-Gemeinderätin Simone Penner enthielt sich. Das Schliengener Gremium hat die Verwaltung bevollmächtigt, mit der VWG Kandern/Malsburg-Marzell die entsprechenden Verhandlungen über eine Kooperation zur Ausweisung von gemeinsamen Flächen zu führen. Darüber hinaus wurde die Verwaltung bevollmächtigt, ein Büro mit der Ausarbeitung einer entsprechenden interkommunalen Kooperationsvereinbarung zu beauftragen. Empfehlung an Verwaltungsgemeinschaft Der Beschluss des Schliengener Gemeinderats geht nun als Empfehlung an den gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Schliengen/Bad Bellingen. Der Bad Bellinger Gemeinderat hat sich gestern Abend mit dem Thema befasst. Die Schliengener Verwaltung begründet die angestrebte Zusammenarbeit mit den Nachbarn mit dem Ergebnis der Studie zum Landschaftsschutzgebiet Blauen. Diese wurde bereits vor einem Jahr erstellt und jetzt auf Antrag der Grünen in der Ratssitzung von Edith Schütze (Planungsbüro Faktorgruen) vorgestellt. Untersucht wurden darin die vier verbliebenen potenziellen Windkraftstandorte auf Schliengener Gemarkung: Blauen, Streitblauen, Leideck und Ameisenbuck. Ein zentraler Aspekt war hierbei auch das Landschaftsbild. Kernpunkt dieser Studie war indes die Frage, ob für diese vier im Landschaftsschutzgebiet liegenden Standorte eine Befreiung der Schutzgebietsverordnung durch das Landratsamt möglich ist. Diese wäre über eine sogenannte Zonierung umsetzbar, erläuterte Edith Schütze. Demnach können in einem Landschaftsschutzgebiet Zonen mit abgestuftem Schutz eingerichtet werden, in denen Windkraft dann zulässig ist. Das Büro Faktorgruen kam bei seiner Studie allerdings zu dem Ergebnis, „dass eine Windkraftnutzung an allen Standorten mit dem Landschaftsschutz nicht verträglich ist“. Demnach seien im Landschaftsschutzgebiet Blauen auch keine substanziellen Flächen vorhanden. Landratsamt gibt Windkraft Vorrang Das Landratsamt kam indes zu einer gegenteiligen Einschätzung – zumindest was zwei der Standorte angeht. In einem Schreiben von Georg Lutz, Fachgebietsleiter Umwelt im Landratsamt Lörrach, das bereits im August 2015 an das Büro Faktorgruen erging, heißt es: „Bei den Standorten Blauen (8,9 Hektar, eine Anlage) und Streitblauen (34 Hektar, drei Anlagen) käme aus unserer Sicht eine Zonierung, also Änderung der Landschaftsschutzgebiets-Verordnung, in Betracht.“ Die Behörde käme somit im Abwägungsprozess dazu, „der Windkraftnutzung gegenüber dem Landschaftsschutz Vorrang einzuräumen – allerdings unter der Voraussetzung, dass bei notwendigerweise weiteren Untersuchungen keine unüberwindbaren Restriktionen, zum Beispiel über den Artenschutz, hinzukämen. Das Landratsamt kam somit zu dem Fazit: „Nach Prüfung sollte aus unserer Sicht die Flächennutzungsplanung bezüglich der Flächen Blauen und Streitblauen weitergeführt werden, um dem kommunalen Auftrag ’der Windkraft substanziell Raum zu geben“ Rechnung zu tragen.“ Bei den Standorten Leideck und Ameisenbuck teilte das Landratsamt wiederum die Einschätzung von Faktorgruen. Grünen-Gemeinderat Hoffmann wollte in diesem Zusammenhang wissen, wie sich die unterschiedlichen Auffassungen von Landratsamt und Planungsbüro erklären lassen. Schütze entgegnete, das Büro habe die Betroffenheit des Schutzgebiets zu untersuchen gehabt und inwiefern Schutzziele beeinträchtigt werden; dabei sei es nicht Aufgabe gewesen, die Belange der Behörden miteinzubeziehen.