Schliengen Maßnahme gegen Wildschäden

Weiler Zeitung
Zur Strecke gebracht: 61 Sauen, zwei Stück Gamswild, 48 Rehe und zehn Füchse Foto: Reinhard Cremer Foto: Weiler Zeitung

BlauenjagdSchwarzwildbestände sollten reduziert werden

Schliegen (cre). Die am Samstag ausgetragene Blauenjagd endete unter dem Strich mit einem befriedigenden Ergebnis. Von inzwischen 19 revierübergreifenden Blauenjagden wies keine ein besseres Gesamtergebnis auf, wie Forstdirektor Martin Groß mitteilte. In den beteiligten drei Regiejagden und sechs Privatjagden betrug die Strecke 61 Sauen, zwei Stück Gamswild, 48 Rehe (keine Böcke, da Schonzeit) und zehn Füchse. Beteiligt waren rund 170 Schützen und eine Anzahl Treiber.

Wie schon in den vergangenen Jahren lag auch heuer wieder das Augenmerk auf der Reduzierung des Schwarzwildbestands. Bei ständig wachsendem Bestand ist die Schwarzwildstrecke in Baden-Württemberg in den vergangenen Jahren mit rund 50 000 Tieren relativ konstant geblieben. Lediglich das Jahr 2012 stellte mit 70 000 erlegten Schwarzkitteln einen statistischen Ausreißer dar. Durch das Missverhältnis zwischen Bestandszunahme und Abschussstagnation wächst das Wildschadensrisiko in der Landwirtschaft. Vermehrter und großflächiger Maisanbau erhöht zudem das Schadensrisiko.

Zugleich verschlechtern sich die Möglichkeiten zur Bejagung und Wildschadensverhütung. Über 60 Prozent der Schäden konzentrieren sich auf Grünland und Maiskulturen.

Eine Umfrage des Landesjagdverbands in 509 Revieren im Jahr 2008 besagt, dass in Revieren mit Wildschäden im Feld im Schnitt 828 Euro Wildschadensersatz fällig wurden. Der größte Schaden in einem Revier betrug 15 000 Euro. Diese Zahlen dürften sich in der Zwischenzeit deutlich nach oben entwickelt haben.

Die wichtigste Maßnahme zur Vermeidung steigender Wildschäden ist daher die Regulierung der Schwarzwildbestände. Eine enge Zusammenarbeit von privaten und staatlichen Jagdbezirken, wie es bei der Blauenjagd der Fall ist, ist dabei unumgänglich.

Im Anschluss an jede Jagd wird das Wildschweinfleisch erst nach veterinärmedizinischer Untersuchung zum Verzehr freigegeben. Wie auch bei anderem Wildbret übernimmt der Jäger am erlegten Stück die erste Untersuchung auf auffällige Veränderungen an den Innereien. Das Veterinäramt übernimmt an den entnommenen Gewebeproben dann die Trichinenschau.

Eine häufig gestellte Frage ist nach der Nuklearkatastrophe in Tschernobyl die nach der Cäsium-Belastung des Wildes. Der Landesjagdverband stellt dazu klar, dass kein kontaminiertes Schwarzwild auf den Markt gelangt. Nach wie vor gilt der – auch im europäischen Vergleich – niedrige Grenzwert von 600 Becquerel pro Kilogramm (Bq/kg).

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