Schönau Kinder vor Verkehr schützen

Christoph Schennen
Die Luisenstraße noch vor der Sanierung. Sie soll zur Anliegerstraße werden. Foto: /Manuel Hunn

Der Gemeinderat Schönau bekräftigt seinen Entschluss, dass die Luisenstraße zu einer Anliegerstraße werden soll. Gewünscht ist auch das Aufstellen des Verkehrszeichens „Anlieger oder Parken frei“.

Die Diskussion um die Verkehrsberuhigung in der Luisenstraße begann im Schönauer Gemeinderat schon vor Jahren. Nun hat sich das Gremium in seiner Sitzung am Montag einstimmig dafür ausgesprochen, dass die Straße zu einer Anliegerstraße wird.

Alexander Knobel (CDU) sagte: „Wir dürfen die Situation nicht hinnehmen. Für mich ist das eine Anliegerstraße.“ Oliver Gierth (Freie Wähler) stimmte ihm zu. Auch Bürgermeister Peter Schelshorn nahm an, dass dem so sei.

In der Sitzung des Gemeinderats am 16. Februar hatte Gemeinderat Michael Schröder allerdings mitgeteilt, dass er gehört habe, dass das Landratsamt die Anliegerstraße abgelehnt habe. Schröder wohnt in der Luisenstraße und hat sich mit der Angelegenheit daraufhin näher beschäftigt.

Eine Anliegerstraße ist laut Juraforum eine öffentliche Straße, die sowohl dem Anliegerverkehr als auch dem öffentlichen Verkehr dient und sich hauptsächlich durch ihre verkehrsberuhigende Gestaltung, niedrige Geschwindigkeitsbeschränkungen und ihre Funktion als Erschließungsstraße in Wohngebieten auszeichnet. In ihr dürfen im Wesentlichen nur Anlieger parken.

Planung schon seit Jahren

Bereits in der Sitzung des Gemeinderats im November 2021 wurde die Planung für die Straße vorgestellt. Vorgeschlagen wurde auch, dass das Verkehrszeichen „Anlieger oder Parken frei“ aufgestellt wird, was der Gemeinderat begrüßte. Bei einer Videobesprechung einen Monat später schlug das Landratsamt dann aber eine Minimalversion der Beschilderung vor, mit der auf dieses Schild verzichtet werden solle.

Anna Berger vom Planungsbüro stellte in der Januarsitzung 2022 des Gemeinderats den geänderten Beschilderungsplan vor. Er sah eine verkehrsberuhigte, unechte Einbahnstraße vor. Eine unechte Einbahnstraße ist eine Straße, in die man nur aus einer Richtung einfahren, aber aus beiden Richtungen ausfahren darf. Der Gemeinderat lehnte diese Lösung aber ab. Von einer Ablehnung als Anliegerstraße war damals jedoch nicht die Rede.

Antrag soll gestellt werden

Die umfangreichen Bauarbeiten in der Luisenstraße sind inzwischen beendet und seit einiger Zeit ist auch klar, wie rege die Straße genutzt wird. Der Gemeinderat entschied sich daher jetzt, eine verkehrsrechtliche Anordnung der Straße als Anliegerstraße zu beantragen, um die Sache endgültig zu klären. Anja Strohmeier (SPD) betonte, dass man die Kinder vom Kindergarten in der Straße vor dem Verkehr schützen müsse.

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