Wichtig für das Gremium war indes die Teiländerung des Bebauungsplans „In der Reibematt“. Der rechtskräftige Bebauungsplan setzt für das Grundstück in Gündenhausen ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel mit der Sortimentsbeschränkung „Weiße Ware“ und Küchen fest.
Der Grundstückseigentümer hat aber nach Planungsänderungen mit dem Wohnungsbau, der Dialyse und Seniorenpflege mischgebietstypische Nutzungen vor, was der Stadt entgegenkommt, da das Einzelhandelsgutachten gegen „Weiße Ware“ spricht. Nun kann ein neues Mischgebiet festgesetzt werden. Der Bauausschuss beschloss indes, dass alles im Rahmen eines Vorhaben- und Erschließungsplans abgewickelt werden soll.
Es handele sich lediglich um eine Konzeptstudie, erläuterte Bürgermeister Nitz. Wenn die Planer eine gewisse Sicherheit darüber hätten, ob es grundsätzlich weitergehen könne, werde das Vorhaben detaillierter ausgearbeitet und dann vorgestellt werden. Bei einer Enthaltung (Karlheinz Markstahler) sprach sich der Bauausschuss für die Pläne aus.