„Aber in den meisten Städten oder Kommunen gibt es keine verlässlichen Mietspiegel, an denen man sich orientieren könnte“, erläuterte Henriette Rauch weiter. Die ständig erhöhten Anforderungen an die Vermieter machten den Vermietern das Leben schwer. Viele ließen ihre Wohnungen lieber leer stehen, als dass sie sich den Unsicherheiten einer Vermietung heute noch aussetzten.
Alleine in Lörrach stünden derzeit 700 Wohnungen leer, die Hälfte davon – 350 Wohnungen – würden nicht mehr angeboten, weil die Vermieter schlechte Erfahrungen mit Mietern und mangelnde Unterstützung durch das Mietrecht erfahren hätten, heißt es in einem Schreiben, das Henriette Rauch an Lörrachs Bürgermeister Wilke geschickt hat.
„Die Mietpreisbremse nützt nur Besserverdienenden“, führte Henriette Rauch weiter aus. Geringverdiener würden gegen Besserverdiener antreten, und am Ende erhalte der solventeste Mieter die Wohnung. Wolfgang Bühler kündigte an, dass er und zwölf weitere Makler aus dem Immobilienverband IVD gegen die Vorgabe der Wohnungsvermittlung nach dem Bestellerprinzip Verfassungsklage einreichen werden.
Wolfgang Bühler, seit 37 Jahren Immobilienmakler in Schopfheim, und Henriette Rauch, Vorsitzende des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümervereins Lörrach-Bad Säckingen, machten im Pressegespräch auf Nachteile für „Normalbürger“ aufmerksam. Das neu geregelte „Bestellerprinzip“ bei Wohnungsvermittlungen besagt, dass derjenige, der einen Makler mit der Vermittlung beauftragt, auch die Kosten zu tragen hat.