Schopfheim „Da geht mir der Hut hoch“

Markgräfler Tagblatt
„Die neuen Regelungen sind kontraproduktiv“, meinen Henriette Rauch und Wolfgang Bühler.                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Foto: Heiner Fabry Foto: Markgräfler Tagblatt

Wolfgang Bühler und weitere Immobilienmakler wollen Verfassungsklage einreichen

Schopfheim (hf). Gesetzliche Neuerungen bei der Berechnung von Vermittlungsprovisionen bei Wohnungsvermietungen und die so genannte Mietpreisbremse klingen zuerst einmal gut und „mieterfreundlich“. Aber Makler und Vermieter machen auf – aus ihrer Sicht – gravierende Mängel bei den Regelungen aufmerksam.

„Ich habe es immer so gehalten, dass Mieter und Vermieter jeweils die Hälfte der Provision getragen haben, aber das ist mit dem neuen Gesetz verboten. Da geht mir der Hut hoch – der Verbraucher wird für zu dumm gehalten, einen Vertrag auszuhandeln“, zeigt sich Immobilienmakler Wolfgang Bühler verärgert. Oder habe der Makler eine Wohnung für einen Kunden akquiriert, der Kunde nimmt die Wohnung aber nicht, so dürfe der Makler diese Wohnung keinem anderen Kunden anbieten.

„Solche Regelungen greifen direkt in die Verdienstmöglichkeiten und die Geschäftsmodelle der Makler ein und bedeuten für viele Makler das

„Wirtschaftliches Aus“

wirtschaftliche Aus“, fügt Wolfgang Bühler hinzu, denn viele Vermieter würden jetzt selbst ihre Wohnungen an den Markt bringen, um die Provisionskosten zu sparen. Und es werde dazu führen, dass Vermieter die Vermietung nur nach konkretem Daten - Solvenz-Check, Einkommen, Selbstauskunft – entscheiden werden, weil für eine individuelle Bewertung die Zeit fehle.

„Für Menschen mit geringeren Einkommen oder in schwierigen familiären Situationen wird es immer schwerer werden, überhaupt noch ein Wohnung zu bekommen.“

Eine vergleichbare Entwicklung gebe es bei den Vermietern, stellte Henriette Rauch nach Gesprächen mit ihren Klienten fest. „Die Mietpreise steigen nicht wegen gieriger Vermieter, sondern weil in den vergangenen Jahren ständig neue Forderungen an die Eigentümer gestellt werden“, meinte Henriette Rauch.

Energetische Sanierungen, Brandschutz, Rauchmelder, Stellplätze für Fahrräder und Kinderwagen und neue Anforderungen an die Müllaufbewahrung verursachten Kosten, die auf die Mieter umgelegt würden. Die jetzt vereinbarte „Mietpreisbremse“ benachteilige in erster Linie die, die in der Vergangenheit moderat und menschlich mit Mietpreiserhöhungen umgegangen seien und deren Mieten unter den Durchschnittsmieten in einer Stadt lägen. Anpassungen würden jetzt sehr schwierig werden, wenn die Mieten bei einem Mieterwechsel nur noch um maximal zehn Prozent der Vergleichsmieten steigen dürften.

„Aber in den meisten Städten oder Kommunen gibt es keine verlässlichen Mietspiegel, an denen man sich orientieren könnte“, erläuterte Henriette Rauch weiter. Die ständig erhöhten Anforderungen an die Vermieter machten den Vermietern das Leben schwer. Viele ließen ihre Wohnungen lieber leer stehen, als dass sie sich den Unsicherheiten einer Vermietung heute noch aussetzten.

Alleine in Lörrach stünden derzeit 700 Wohnungen leer, die Hälfte davon – 350 Wohnungen – würden nicht mehr angeboten, weil die Vermieter schlechte Erfahrungen mit Mietern und mangelnde Unterstützung durch das Mietrecht erfahren hätten, heißt es in einem Schreiben, das Henriette Rauch an Lörrachs Bürgermeister Wilke geschickt hat.

„Die Mietpreisbremse nützt nur Besserverdienenden“, führte Henriette Rauch weiter aus. Geringverdiener würden gegen Besserverdiener antreten, und am Ende erhalte der solventeste Mieter die Wohnung. Wolfgang Bühler kündigte an, dass er und zwölf weitere Makler aus dem Immobilienverband IVD gegen die Vorgabe der Wohnungsvermittlung nach dem Bestellerprinzip Verfassungsklage einreichen werden.

Wolfgang Bühler, seit 37 Jahren Immobilienmakler in Schopfheim, und Henriette Rauch, Vorsitzende des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümervereins Lörrach-Bad Säckingen, machten im Pressegespräch auf Nachteile für „Normalbürger“ aufmerksam. Das neu geregelte „Bestellerprinzip“ bei Wohnungsvermittlungen besagt, dass derjenige, der einen Makler mit der Vermittlung beauftragt, auch die Kosten zu tragen hat.

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