Schopfheim „Denkverbot“ kommt nicht in Frage

Markgräfler Tagblatt

Gemeinderat lehnt Antrag der BI Oberfeld auf einen Bürgerentscheid mit deutlicher Mehrheit ab

Von Werner Müller

Schopfheim. Klare Absage: Mit übergroßer Mehrheit (bei nur zwei Gegenstimmen der Grünen) lehnte der Gemeinderat am Montag den Antrag der BI „Freunde des Oberfelds“ auf einen Bürgerentscheid ab. „Einem Denkverbot können wir nicht zustimmen“, gab Hansjörg Klein (SPD) stellvertretend für die meisten Ratskollegen die Parole aus.

Zu Beginn der Sitzung hatte BI-Sprecher Hans-Ulrich Rammelt an das Gremium appelliert, die 2500 Unterschriften für den Bürgerentscheid „nicht so einfach zu übergehen“ und statt dessen den Weg frei zu machen für „mehr direkte Bürgerbeteiligung“. Der Gemeinderat habe es in der Hand, ob er die Bürger weiterhin von den Entscheidungen ausschließen wolle.

„Wir müssen uns an Recht und Gesetz halten“, betonte hingegen der Bürgermeister. Ein Bürgerbegehren, das dem Gemeinderat zu einem bestimmten Thema „Vorgaben“ zu machen versuche, sei nicht zulässig. Das Gremium habe über die Zukunft der Sportanlagen im Oberfeld noch gar nicht entschieden. Vielmehr gelte es abzuwarten, ob die beiden beteiligten Vereine (SV Schopfheim un d FV Fahrnau) überhaupt fusionieren wollen. Erst wenn dieser Beschluss vorliege, könne der Gemeinderat über das weitere Vorgehen beraten.

Die Unterschriftenliste der BI sei „beachtlich“, räumte Christof Nitz. Und niemand habe grundsätzlich etwas gegen einen Bürgerentscheid. Dieser setze aber „umfassende Informationen“ voraus, mit Pro und Kontra und aus der Sicht aller Beteiligten. In der jetzt von der BI vorgebrachten Fassung sei das Bürgerbegehren jedenfalls unzulässig, insofern bleibe nicht anderes übrig, als es abzulehnen. Nitz: „Es gibt keinen Gemeinderatsbeschluss, gegen den sich der Bürgerentscheid richten könnte“.

Noch deutlichere Worte wählte Hansjörg Klein. „Was die BI will, ist ein Denkverbot für den Gemeinderat“, warnte der SPD-Stadtrat. Mit Unterschriften könne man keine „Maßgaben“ an das Stadtparlament durchsetzen. Außer diesem formaljuristischen Mangel sei der Antrag aber auch inhaltlich fragwürdig. Im Zusammenhang mit dem Oberfeld gebe es komplexe Fragen zu beantworten, wie etwa die, wo die beiden Sportverein in 20 oder 30 Jahren stehen wollen. Oder wo für die Stadt noch eine nachhaltige Entwicklung im Wohnungsbausektor möglich sei. Zu all dem habe der Gemeinderat noch keine abschließende Meinung. Erst müsse man diesen Prozess in Gang setzen, dann aber selbstverständlich auch mit der gehörigen Form der Bürgerbeteiligung. „Einem Denkverbot über all dies“, so Klein, „kann ich nicht zustimmen“.

„Umgekehrt“ argumentierte Ehrenfried Barnet (Grüne). 2500 Unterschriften seien Grund genug, den Bürgerwillen nicht zu übergehen.

Sein Fraktionskollege Michael Straub erklärte, die Ablehnung des Bürgerentscheid möge formaljuristisch zwar okay sei, weil die BI ihren Antrag „etwas ungeschickt“ formuliert habe. Aber die dahinter steckende Absicht des Bürgerbegehrens sei doch klar erkennbar, nämlich das Oberfeld im Eigentum der Stadt zu belassen und als Sportgelände zu erhalten.

Straub schlug dem Gremium drei Varianten vor, wie mit dem Antrag zu verfahren sei. Man könne, erstens, den Bürgerentscheid in einen Bürgerantrag umformulieren mit dem Ziel, dass der Gemeinderat über das Thema (Oberfeld) entscheide. Zweitens könne die Verwaltung dabei helfen, den Text für den Bürgerentscheid in eine korrekte Fassung zu bringen und damit das Verfahren neu aufzurollen. Und drittens könne der Gemeinderat selber mit Zweidrittel-Mehrheit beschließen, zu der Sportplatzfrage einen Bürgerentscheid ins Leben zu rufen.

Straub musste sich postwenden vom Bürgermeister aber sagen lassen, dass die Verwaltung im Vorfeld bereits versucht habe, BI-Sprecher Hans-Ulrich Rammelt zu bewegen, den Bürgerentscheid umzuwandeln in einen rechtlich zulässigen Bürgerantrag. „Das Ergebnis war eine klare Absage“, so Nitz.

SPD-Fraktionschef Artur Cremans mahnte, der Gemeinderat habe Recht und Gesetz zu beachten. Ein Bürgerentscheid setze eine breite öffentliche Diskussion über alle relevanten Fakten voraus.

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