Die Richter warten auf Post: Über den Eilantrag der Gersbacher Windkraftgegner zum sofortigen Stopp der Arbeiten für den Windpark am Rohrenkopf hat die vierte Kammer des Verwaltungsgerichts Freiburg noch nicht entschieden. Schopfheim (wm). „Die Antragserwiderungsfrist läuft noch bis am 10. Dezember“, erklärte Pressesprecher Wilhelm Treiber auf Anfrage unserer Zeitung. Bis dahin haben die Genehmigungsbehörde und die potenziellen Windkraftbetreiber Gelegenheit, zum 50-seitigen Schriftsatz Stellung zu beziehen. Das Gericht habe in der Zwischenzeit in einem Schreiben allen Beteiligten mitgeteilt, es gehe davon aus, dass bis zu einer endgültigen Entscheidung keine weiteren Vorbereitungsarbeiten stattfinden, so Treiber weiter. Sollte das Gegenteil der Fall sein, ergehe die dringende Bitte an alle Beteiligten, das Gericht umgehend davon in Kenntnis zu setzen. „Diese Stillhaltebitte wird offenbar eingehalten, jedenfalls hat sich bis jetzt keine der beiden Seiten gemeldet“, so Wilhelm Treiber. Wie schnell die vierte Kammer nach Ablauf der Erwiderungsfrist eine Entscheidung fällt, sei schwer zu sagen, zumal der Druck dank der Stillhaltebitte ein bisschen raus sei, erklärt der Pressesprecher. „Ein paar Tage“ werde es schon dauern. Im Übrigen seien die Rodungsarbeiten mehr oder weniger schon abgeschlossen.