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Schopfheim Engagieren für die Demokratie

Markgräfler Tagblatt
Für die Bundestagswahl sucht die Stadt wieder Wahlhelfer. Foto: Deutscher Bundestag/Marc-Steffen Unger Foto: Markgräfler Tagblatt

Bundestagswahl: Stadt sucht Wahlhelfer für 24 Bezirke / Einsatz am 24. September

Schopfheim. Wer schon immer seinen Teil zur Demokratie beitragen wollte, allerdings nicht ständig an Sitzungen und Tagungen teilnehmen kann, hat am 24. September die Gelegenheit, sich einzubringen.

Die Stadt Schopfheim sucht für die Bundestagswahl für 24 Wahlbezirke freiwillige Wahlhelfer. Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr. Es sind für jeden allgemeinen Wahlbezirk zwei Schichten vorgesehen, so dass die Wahlhelfer entweder vormittags oder nachmittags zum Einsatz kommen.

Nach Beendigung der eigentlichen Wahlhandlung erfolgt die gemeinsame Stimmzettelauswertung. Die Wahlhelfer für einen Wahlbezirk bezeichnet man als Wahlvorstand. Im Wahlvorstand gibt es verschiedene Aufgaben zu erledigen. Eine herausragende Rolle hat der Wahlvorsteher oder die Wahlvorsteherin. Sie eröffnen und beenden die Wahlhandlung und sind ferner für die Leitung der Wahl im Wahlbezirk zuständig.

Weiterhin gibt es Schriftführer, die für die Führung des Wählerverzeichnisses sowie das Ausfüllen der Wahlniederschrift zuständig sind. Komplettiert wird das Team des Wahlvorstandes durch Beisitzer. Diese prüfen, ob sich der Wähler im richtigen Wahllokal befindet und geben die Stimmzettel aus.

Da bei der Wahl im Zwei-Schicht-Betrieb gearbeitet wird, gibt es auch stellvertretende Wahlvorsteher und stellvertretende Schriftführer. Wahlvorsteher und Schriftführer erhalten von der Stadtverwaltung eine Schulung, bei der die Grundlagen und der Ablauf der Wahlhandlung vermittelt wird.

Die Stadtverwaltung würde sich freuen, wenn sich Bürger für diese interessante und wichtige Aufgabe engagieren wollen. Mit diesem Beitrag übernehmen diese ein verantwortungsvolles Amt, das die Grundlage der Demokratie bildet.

Voraussetzung um das Amt des Wahlhelfers an der Bundestagswahl übernehmen zu können, ist die Wahlberechtigung. Das bedeutet, dass alle Deutschen dieses Amt übernehmen können, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Weitere Informationen: Bei Interesse einfach an Gregor Hodapp wenden, Hauptstraße 31, 79650 Schopfheim, Tel. 07622 / 396-111, E-Mail: g.hodapp@schopfheim.de.

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