Das Eisenbahnbundesamt teilte jedoch zwischenzeitlich mit, dass sich auf dem ehemaligen Grundstück der Deutschen Bahn nie Anlagen für Bahnbetriebszwecke befunden hätten. Somit bedürfe es auch keiner Freistellung von Bahnbetriebszwecken. Dadurch, so resümierte die Stadtverwaltung, befinde sich das Baugrundstück nicht mehr in der Planungshoheit der Bahn, sondern in der der Gemeinde. Die Festsetzung „Bahnanlage“ für das Baugrundstück im entsprechenden Bebauungsplan aus dem Jahr 1969 sei „funktionslos“. Mit einer Wiederinbetriebnahme der Bahnstrecke nach Wehr rechnet im übrigen aufgrund der Kosten niemand.
Aufgrund der „neuen Sachlage“, so die Stadtverwaltung, könne nun das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben erteilt werden. Die Widmung als Bahnfläche für die Bahnlinie nach Bad Säckingen werde nicht aufrechterhalten. „Wir begrüßen das ausdrücklich“, betonte Thomas Gsell, der Zweifel hatte, ob der Sachverhalt tatsächlich so neu war. Die SPD sei schon im Frühjahr der Meinung gewesen, dass Bauen möglich sei. Schon damals sei das Grundstück entwidmet gewesen vom Zweck der Bahnfläche.