Schopfheim Große Durchsuchungsaktion bei mutmaßlichen Dealern

Markgräfler Tagblatt

Polizei: Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität: Beweissicherung in Schopfheim und Fahrnau / Vorläufige Festnahmen

Schopfheim-Fahrnau. Das Polizeirevier Schopfheim und die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen führen seit einigen Wochen umfangreiche Ermittlungen gegen mehrere Personen aus Fahrnau.

Diese stehen im Verdacht, mit Betäubungsmitteln zu handeln beziehungsweise in mehreren Geschäften Kleidung gestohlen zu haben.

In allen Fällen führten die Spuren zu einer ehemaligen Gaststätte in Fahrnau, in der die Tatverdächtigen wohnten beziehungsweise sich aufhielten, so die Polizei.

Zur Sicherung von Beweismitteln erließ das Amtsgericht Waldshut-Tiengen auf Antrag der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen insgesamt sieben Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse, die am Dienstagmorgen durch Beamte des Polizeireviers Schopfheim vollzogen wurden.

Unterstützt wurden sie beim Einsatz von Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten des Polizeipräsidiums sowie von Rauschgiftspürhunden des Polizeipräsidiums Freiburg.

Die Bewohner des Gebäudes waren über die Maßnahmen nicht erfreut, heißt es im Polizeibericht. Mehrere Beamte wurden beleidigt, mehrere Personen verhielten sich aggressiv, eine Person leistete Widerstand gegen die Durchsuchung und griff die eingesetzten Beamten an.

Insgesamt wurden im Rahmen der Aktion drei Verdächtige vorläufig festgenommen und umfangreiche Beweismittel wie Waffen, Utensilien zum Konsum und Handel mit Betäubungsmitteln, betäubungsmittelverdächtige Substanzen und Mobiltelefone sichergestellt.

Darüber hinaus ergaben sich im Rahmen der Aktion Hinweise auf ein weiteres relevantes Gebäude in Schopfheim, das ebenfalls durchsucht wurde. Auch dort wurden laut Polizeimitteilung Utensilien, die zum Konsum von Betäubungsmitteln genutzt werden, aufgefunden. Sobald die Beweismittel ausgewertet und die Ermittlungen abgeschlossen sind, werden gegen die 13 Beschuldigten bei der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen Strafanzeigen vorgelegt. Bei ihnen handelt es sich um deutsche Staatsangehörige beiderlei Geschlechts im Alter von 20 bis 30 Jahren.

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