Die Bagger rollten im Sommer 2009 an. Weil die Stadt einen neuen Kanal für den Hochwasserschutz bauen ließ, mussten einige Grundstücke in Eichen aufgewühlt und anschließend wieder aufgefüllt werden. Längst schien Gras über die Sache gewachsen zu sein, doch um das, was damals auf den Grundstücken hingekippt wurde, ist nun ein zäher Streit zwischen zwei Bürgern und der Stadt entbrannt. Einer der beiden hat mit seiner Beschwerde beim Landratsamt bereits einen Teilerfolg erzielt – doch die Stadt weigert sich bisher mittels Widerspruchsverfahren der von der Kommunalaufsicht verfügten Räumung des Geländes nachzukommen.
Der andere Bürger schlug den juristischen Weg ein. Und der vom Amtsgericht Schopfheim beauftragte Gutachter untermauerte dessen Kritik. Nach Untersuchungen von Bodenproben, so der sachverständige Geologe, ist dieses Grundstück in Eichen ohne Zweifel teils mit Bauschutt eingeebnet worden. Als Beweis dafür legte er dem Gericht ein Granulat aus Betonteilchen, Schlacke, Alufetzen und Splitt vor. Zudem stellte das Gutachten fest: Die aufgefüllte Erde ist mit Spurenelementen von Quecksilber durchzogen – mit 3,2 Milligramm je Kilo Bodenprobe ein unzulässig hoher Anteil.