Schopfheim Gutachter: „Das war ohne Zweifel Bauschutt“

Markgräfler Tagblatt
„Humusanfüllung“ durch die Stadt.                                                                             Foto: zVg Foto: Markgräfler Tagblatt

Belastetes Erdmaterial auf einem Grundstück in Eichen: Bürger geht gegen die Stadt vor / Granulat als Beweis vorgelegt

Schopfheim (er). Wohin führt die Spur der unerwünschten Steine? Das ist die Gretchenfrage im Zivilprozess vor dem Amtsgericht zwischen einem Bürger und der Stadt. In diesem Verfahren, dessen juristisches Ende nicht absehbar ist, geht es um ein Grundstück im Ortsteil Eichen, das nach Ende der Kanalarbeiten vor fünf Jahren mit Bauschutt angereicherter Erde und nicht, wie mit der Stadt vertraglich vereinbart, mit natürlichem Humus rekultiviert wurde.

Die Bagger rollten im Sommer 2009 an. Weil die Stadt einen neuen Kanal für den Hochwasserschutz bauen ließ, mussten einige Grundstücke in Eichen aufgewühlt und anschließend wieder aufgefüllt werden. Längst schien Gras über die Sache gewachsen zu sein, doch um das, was damals auf den Grundstücken hingekippt wurde, ist nun ein zäher Streit zwischen zwei Bürgern und der Stadt entbrannt. Einer der beiden hat mit seiner Beschwerde beim Landratsamt bereits einen Teilerfolg erzielt – doch die Stadt weigert sich bisher mittels Widerspruchsverfahren der von der Kommunalaufsicht verfügten Räumung des Geländes nachzukommen.

Der andere Bürger schlug den juristischen Weg ein. Und der vom Amtsgericht Schopfheim beauftragte Gutachter untermauerte dessen Kritik. Nach Untersuchungen von Bodenproben, so der sachverständige Geologe, ist dieses Grundstück in Eichen ohne Zweifel teils mit Bauschutt eingeebnet worden. Als Beweis dafür legte er dem Gericht ein Granulat aus Betonteilchen, Schlacke, Alufetzen und Splitt vor. Zudem stellte das Gutachten fest: Die aufgefüllte Erde ist mit Spurenelementen von Quecksilber durchzogen – mit 3,2 Milligramm je Kilo Bodenprobe ein unzulässig hoher Anteil.

Hochgiftig ist die Masse trotzdem nicht, erläuterte der Gutachter auf Anfrage von Richter Götz. Ein auf diesem neuen Boden gewachsener Zierstrauch etwa könne ohne weiterführende toxische Folgen für die Umwelt kompostiert werden. Aus selbigem Grund kann auch die Entsorgung des aufgetragenen Materials ohne große Sonderbehandlung in der Mülldeponie Scheinberg untergebuddelt werden, so der Geologe weiter.

Die Thesen der Stadt allerdings, der Bauschutt könne eventuell auch von einer ehemaligen alten benachbarten KfZ-Werkstatt stammen, sich mit der darunter liegenden ebenfalls (normal) toxisch belasteten Erde vermischt oder gar von dem berühmten unbekannten Dritten in einer Nacht- und Nebelaktion hinterlegt worden sein, - all diese Vermutungen verwies der Gutachter ins Reich der Spekulation: „Das macht doch alles keinen Sinn.“

Machte es auch für Richter Götz nicht. Doch sein Gütevorschlag, die Stadt solle das Baumaterial durch Humus ersetzen, drang nicht bei der Stadt durch. Erst will das Rathaus - denn es drohen Kosten für den Etat in fünfstelliger Eurohöhe - weitere Optionen prüfen, woher der Schutt stammen könnte.

Von der inzwischen still gelegten Grünschnittdeponie Kirchrain jedenfalls nicht, verweist Beigeordneter Ruthard Hirschner auf Vergleichsuntersuchungen. „Gut möglich“, sagte Hirschner nach Ende des ersten Gerichtstermins, dass bei der Fortsetzungsverhandlung das mit den Eichener Kanalarbeiten betraute Planungsbüro im Zeugenstand auftritt – und Richter Götz einen Schritt weiter auf die Spur der unerwünschten Steine bringt.

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