Eine Pflicht für eine Umweltverträglichkeitsprüfung bestehe nicht, da diese erst ab einer Zahl von 20 Anlagen vorgeschrieben sei. Fest stehe indes, dass im Antrag der Gemeinde Hasel die Anlagen auf Schopfheimer Gemarkung berücksichtigt sein müssten. Seitens der Firma hieß es, alle Unterlagen für die Genehmigung seien vollständig vorhanden. Darüber hinaus würden auf freiwilliger Basis weitere Unterlagen geliefert, etwa detaillierte Angaben zur Hydrologie im Rahmen der Ausführungsplanung.
„Kein Dauerschall“
Nicht für praktikabel befunden wurde indes der Antrag von Artur Cremans. Der SPD-Fraktionsvorsitzende hatte vorgeschlagen zu prüfen, ob der Abstand zwischen der Wohnbebauung und den Windkraftanlagen erweitert werden könnte. Doch die Windparkbetreiber sehen hier keine Chance, da sich der substanzielle Raum, den die Stadt ausweist, dadurch verkleinern würde. Die Stadt käme dann auf eine Fläche von unter ein Prozent, vorgeschrieben seien aber zwei Prozent der Fläche insgesamt. Ein Flächennutzungsplanverfahren aber sei wichtig, da die Stadt damit den Standort steuern könne. Ansonsten könnten Betreiber überall Flächen auswählen. Im übrigen seien die Anlagen deutlich mehr als 800 Meter von der Wohnbebauung entfernt, also mehr als vorgeschrieben; Cremans hatte 1000 Meter statt 700 vorgeschlagen.