Schopfheim „Kein Horrorszenario erstellen“

Markgräfler Tagblatt
Das Einvernehmen der Stadt zum Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Rohrenkopf-Windpark liegt vor. Foto: Markgräfler Tagblatt

Windkraft: Gemeinderat ist für das Einvernehmen zum Immissionsschutzantrag / Nur eine Gegenstimme

Schopfheim (ma). Der Gemeinderat hat das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Windpark mit fünf Windkraftanlagen beim Rohrenkopf erteilt. Zudem ermächtigte er die Stadt, einen öffentlich-rechtlichen Erschließungsantrag abzuschließen, besonders über die Nutzung und Ausgestaltung der Wege zum Windpark.

Die Entscheidung fiel bei der Gemeinderatssitzung am Montag fast einstimmig. Lediglich Mark Leimgruber (CDU) stimmte dagegen, Gustav Blessing (Unabhängige) enthielt sich der Stimme.

Hans-Jörg Klein (SPD) hatte sich verwundert gezeigt, weshalb im jetzigen Stadium der Gemeinderat die Entscheidung treffen solle, obwohl sich das Flächennutzungsplanverfahren noch in der Offenlage befindet. Auch Heidi Malnati (CDU) zeigte sich erstaunt und verwies auf den Antrag ihrer Fraktion, erst einmal abzuwarten. Jetzt aber scheine es, dass es schnell gehen, dass „abgenickt“ werden solle, wunderte sie sich.

Der Ortschaftsrat Gersbach hatte den Antrag abgelehnt, da seiner Überzeugung nach noch Unterlagen fehlen (wir berichteten). Ortsvorsteher Christian Walter appellierte nochmals eindringlich an die Räte, die Entscheidung zu vertagen. „Wir müssen heute keine Entscheidung treffen.“ Das Einvernehmen könne versagt werden, bis alle Dinge abgeklärt seien.

Seitens der Bürgerwind Entwicklungs GmbH und Co.KG wurde bei der Sitzung erläutert, dass man den Antrag auch früher oder später hätte stellen können, doch man habe gewartet, bis eine relativ hohe Planungsreife erreicht worden sei (zweite Offenlage). Der Antrag sei auf der Basis der Gegebenheiten, Prüfungsvorschriften und aktuellen Rechtsprechung erstellt worden; wann eine neue TA Lärm beschlossen werde, wisse man freilich nicht (siebe nebenstehenden Bericht).

Eine Pflicht für eine Umweltverträglichkeitsprüfung bestehe nicht, da diese erst ab einer Zahl von 20 Anlagen vorgeschrieben sei. Fest stehe indes, dass im Antrag der Gemeinde Hasel die Anlagen auf Schopfheimer Gemarkung berücksichtigt sein müssten. Seitens der Firma hieß es, alle Unterlagen für die Genehmigung seien vollständig vorhanden. Darüber hinaus würden auf freiwilliger Basis weitere Unterlagen geliefert, etwa detaillierte Angaben zur Hydrologie im Rahmen der Ausführungsplanung.

„Kein Dauerschall“

Nicht für praktikabel befunden wurde indes der Antrag von Artur Cremans. Der SPD-Fraktionsvorsitzende hatte vorgeschlagen zu prüfen, ob der Abstand zwischen der Wohnbebauung und den Windkraftanlagen erweitert werden könnte. Doch die Windparkbetreiber sehen hier keine Chance, da sich der substanzielle Raum, den die Stadt ausweist, dadurch verkleinern würde. Die Stadt käme dann auf eine Fläche von unter ein Prozent, vorgeschrieben seien aber zwei Prozent der Fläche insgesamt. Ein Flächennutzungsplanverfahren aber sei wichtig, da die Stadt damit den Standort steuern könne. Ansonsten könnten Betreiber überall Flächen auswählen. Im übrigen seien die Anlagen deutlich mehr als 800 Meter von der Wohnbebauung entfernt, also mehr als vorgeschrieben; Cremans hatte 1000 Meter statt 700 vorgeschlagen.

Gustav Blessing schlug vor, Gersbach einen Monat lang in einem simulierten Versuch den Geräuschen der Windkraftanlagen auszusetzen. Seitens der Bürgerwind Entwicklungs-Firma hieß es aber, die Schall-Grenzwerte würden unterschritten; in normalen Wohngebieten sei es viel lauter. Der Wind komme zu über 80 Prozent aus Westen oder Südwesten, so dass die Geräusche der Windkraftanlagen nicht zu hören sein würden. Man sollte hier kein Horrorszenario erstellen, hieß es, „einen Dauerschall wird es so nicht geben“.

Bürgermeister Nitz machte zu Beginn der Sitzung deutlich, dass die baurechtliche Entscheidung beim Landratsamt liege und nicht bei der Stadt. Die Kommune schließe den städtebaulichen Vertrag mit dem Bauherrn ab, wenn die Baugenehmigung erteilt sei. „Darüber reden wir im Frühjahr 2016“, so Nitz. Drei Monate nach der Feststellung, dass alle Unterlagen komplett seien, gelte es nun, die Frist zu wahren und eine Entscheidung herbeizuführen.

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