Schopfheim „Wir haben zwei erwischt“

Markgräfler Tagblatt

Jugendschutzgesetz: Alkohol-Testkäufe in zehn Verkaufsstellen / Kooperation Stadt - Villa Schöpflin

„Wie alt bist du?“ - „Sind Sie schon 18?“ Jugendliche hassen diese Fragen. Aber die Kassiererinnen in den Supermärkten sind von Gesetzes wegen verpflichtet, Kunden nach dem Alter zu fragen, wenn diese Spirituosen aufs Band legen und es dabei unklar ist, ob die jungen Käufer schon volljährig sind.

Schopfheim. Doch wird in den Geschäften nach dem Alter der Jugendlichen gefragt? Genau das sollte durch Testkäufe ans Licht kommen, bei denen die Stadt gemeinsam mit der Villa Schöpflin (Zentrum für Suchtprävention in Lörrach) in zehn Schopfheimer Geschäften - einschließlich Tankstellen - die Probe aufs Exempel machte.

Bei einem Pressegespräch berichtete die städtische Fachgruppenleiterin Cornelia Claßen davon - sie war als Ordnungsamtsleiterin bei den Testkäufen dabei. Das Ergebnis: „Wir haben zwei erwischt.“ In acht der zehn überprüften Verkaufsstellen sei aber alles zur Zufriedenheit der Tester verlaufen.

„Wir haben zum ersten Mal an dieser Aktion in Kooperation mit der Villa Schöpflin teilgenommen“, berichtete Cornelia Claßen. Dass bislang keine Testkäufe vorgenommen werden konnten, habe daran gelegen, dass bei der Stadt keine minderjährigen Auszubildenden beschäftigt seien. Durch die Kooperation sei es der Stadt aber nun möglich gewesen, zwei minderjährige Azubis vom Landratsamt für die Testkäufe „auszuleihen“.

„Es waren zwei Profis, die das schon mal gemacht haben“, so Cornelia Claßen. Es sei von Vorteil gewesen, dass sie nicht in Schopfheim wohnen und so unerkannt auf Probeeinkauf gehen konnten.

So machten sich also am 7. April eine Auszubildende, Jahrgang 2000, und ein Auszubildender, Jahrgang 1999, beide beim Landratsamt beschäftigt, auf zum Gang in die Schopfheimer Läden. Das war kniffelig: Der Auszubildende, Jahrgang 1999, wird in diesem Jahr erst noch 18,

Harte Sachen erst ab 18

war es aber zum Zeitpunkt der Testkäufe noch nicht.

Mit dabei in den Geschäften waren eine Vertreterin der Villa Schöpflin, eine Polizistin vom Polizeirevier Schopfheim (in Zivil) und Cornelia Claßen, die sich aber erstmal allesamt zurückhielten.

„Die Testkäufe fanden abends statt, und es war sehr viel los in den Geschäften“, erzählte Cornelia Claßen. Während Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren Bier, Wein und Sekt trinken dürfen, erlaubt das Jugendschutzgesetz den Verkauf von „harten Sachen“, also Spirituosen wie Schnaps, Gin, Tequila, oder Wodka, erst an Personen ab 18 Jahren. Auch die bei Jugendlichen beliebten Alkopops, also alkoholhaltige Süßgetränke, dürfen nicht an unter 18-Jährige verkauft werden.

Doch genau so ein trendiger „Einhorn-Likör“ war es, der bei einer der beiden Verstöße abgegeben wurde; beim zweiten Mal wurde Wodka unerlaubt verkauft. In einem Fall wurde nach dem Alter gefragt, was wahrheitsgemäß mit dem Jahrgang angegeben wurde (die Testkäufer müssen ihr wahres Geburtsdatum nennen); doch die Kassiererin verrechnete sich bei der Jahreszahl und gab das Alkoholgetränk ab. Im anderen Fall wurde gar nicht nach dem Alter gefragt.

Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz werden ans Landratsamt weitergeleitet: Wer sich nicht ans Jugendschutzgesetz hält, muss mit einem Bußgeldverfahren rechnen - hier drohen empfindliche Zahlungen von 300 Euro, die die Kassiererinnen persönlich berappen müssen.

Bei dieser Aktion sei es indes nicht darum gegangen, Kassierinnen, die eine sehr stressige Arbeit ausführen müssen, zu verunglimpfen, betont Cornelia Claßen. „Uns ging es um Aufklärung.“ Ziel der Testkäufe sei denn auch nicht die Entlassung von Mitarbeitern, sondern deren Sensibilisierung.

Machten die Kassierinnen alles richtig, so gab sich die Gruppe nach dem Testkauf ebenfalls zu erkennen. Villa Schöpflin und die Stadt wiesen auf reichlich Informationsmaterial zum Jugendschutzgesetz und kostenfreie Kurse zum Thema hin. Eine große Erleichterung sei indes, wenn es an der Kasse akustische oder optische Signale gebe, wenn Spirituosen übers Band gezogen werden - so wie es schon in einigen Supermärkten praktiziert wird. Hier weiß die Kassiererin, dass sie eventuell nach dem Alter fragen muss.

Ein Problem sei indes, wenn der schon Volljährige einer Gruppe Jugendlicher Spirituosen kaufen will, um diese dann später mit den Jüngeren zu teilen. Auch hier dürfe die Kassiererin die

Weitere Testkäufe

Abgabe verweigern, wobei Betriebe hier auch eine andere Sichtweise haben können.

Cornelia Claßen kündigte weitere Testkäufe noch in diesem Jahr an. Der Hintergrund sei im Hinblick auf die Gefahren des Komatrinkens ernst. „Wir müssen ins Bewusstsein bringen, dass Alkopops eben nicht als gesellschaftliche Normalität bei Minderjährigen gelten.“

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