Schopfheim „Sind keine Bauverhinderungsbehörde“

Markgräfler Tagblatt

Bauausschuss: Gremium muss aber Voranfrage für Hausbau in Enkenstein ablehnen

Schopfheim (ma). Ablehnen musste der Bau- und Umweltausschuss kürzlich eine Bauvoranfrage, die den Neubau eines Einfamilienhauses im Lachsgrabenweg auf Gemarkung Enkenstein betrifft.

Dem Gremium blieb zu seinem Bedauern nichts anderes übrig, weil die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Genehmigung nicht vorliegen.

Auch eine Überplanung des Grundstücks durch die Erweiterung des Vorhaben- und Erschließungsplans kann nicht vorgenommen werden, da auch hier die raumordnungs- und bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind.

„Wir sind keine Bauverhinderungsbehörde“, versicherte Bauverwaltungsleiter Bernd Benz. „Wir kämpfen um jedes Haus.“ Aber die Vorhaben müssten konform mit den Vorschriften gehen. Die Stadtverwaltung schlug vor, das Haus, das im Außenbereich errichtet werden sollte, zu „versetzen“ und eine Abrundungssatzung auf den Weg zu bringen, um doch noch zu einer Realisierung zu kommen. Sie bot an, Gespräche auch mit dem Landratsamt und dem Regierungspräsidium zu führen.

Der Ortschaftsrat Enkenstein hat noch nicht darüber beraten, „aber wir verstehen es alle nicht“, gab Ortsvorsteherin Eva Brutschin schon mal bekannt. Es handele sich nicht um einen Zuzug; es seien die Jungen, die bauen und im Ort bleiben wollten.

Karlheinz Markstahler (Freie Wähler) erinnerte bei der Sitzung daran, dass sich die Zinspolitik im Laufe der Zeit geändert habe und deshalb auch die baurechtlichen Gegebenheiten angepasst werden müssten. „Wir sollten der Bauvoranfrage unser Einverständnis erteilen, um ein Zeichen zu setzen.“

Bürgermeister Christof Nitz lehnte dies ab. Das Gremium könne nicht einen nicht genehmigungsfähigen Beschluss fassen.

Stadtrat Thomas Gsell (SPD) sah dies wie Christof Nitz, obwohl er es bedauerte, so handeln zu müssen. Er gab aber zu bedenken, dass ein „Ja“ wie ein Dominostein wirken könne und dann auch andere Bauvorhaben genehmigt werden müssten.

Bei einer Enthaltung durch Karlheinz Markstahler entschloss sich das Gremium, dem Vorschlag der Stadtverwaltung zu folgen, die Voranfrage abzulehnen, aber gleichzeitig die Prüfung der Möglichkeit einer Abrundungssatzung zu veranlassen.

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